2.2
Batterie freilegen
M
Quetschgefahr
Beim Schließen der Batteriehaube besteht Quetschgefahr.
• Beim Schließen der Batteriehaube darf sich nichts zwischen Batteriehaube und
Flurförderzeug befinden.
F
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder mit angehobener Last bzw.
angehobenem Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt.
• Flurförderzeug nur auf ebener Fläche abstellen. In Sonderfällen ist das Flurförder-
zeug z.B. durch Keile zu sichern.
• Hubgerüst und Lastgabel immer vollständig absenken.
• Abstellplatz so wählen, dass sich keine Personen an den abgesenkten Gabelzin-
ken verletzen.
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