6.4
Inspektion der Hubketten
Unzulässiger Verschleiß und äußere Beschädigungen:
Entsprechend den offiziellen Vorschriften gilt eine Kette dann als verschlissen, wenn
sie sich im Bereich, welcher über das Umlenkrad geführt wird, um 3% gelängt hat.
Jungheinrich hält einen Austausch aus sicherheitstechnischen Gründen bei einer
Längung von 2% für empfehlenswert.
Auch bei äußeren Beschädigungen der Kette sollte umgehend ein Kettenaustausch
durchgeführt werden, denn solche Beschädigungen führen nach einer gewissen Zeit
zu Dauerbrüchen.
F
Ist das Flurförderzeug mit zwei Hubketten ausgerüstet, müssen stets beide Hubket-
ten ausgetauscht werden. Nur dann ist eine gleichmäßige Lastverteilung auf beide
Ketten gewährleistet.
• Beim Kettentausch auch die Verbindungsbolzen zwischen Kettenanker und Kette
erneuern.
• Nur neue Originalteile verwenden.
Z
Die Firma Jungheinrich AG verfügt über einen speziell für diese Aufgaben geschulten
Kundendienst.
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