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Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung Seite 69

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Gefahrenbereich: Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch
Fahr- oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel (z.B.
Gabelzinken oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört
auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut oder eine absinkende/herabfal-
lende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
F
Unbefugte müssen aus dem Gefahrenbereich gewiesen werden. Bei Gefahr für Per-
sonen muss rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Verlassen Unbefugte
trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, ist das Flurförderzeug unverzüglich
zum Stillstand zu bringen.
Sicherheitseinrichtung und Warnschilder: Die in dieser Betriebsanleitung be-
schriebenen Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise sind unbe-
dingt zu beachten.
Z
Warn- und Hinweisschilder wie Lastdiagramme, Anschlagpunkte und Typenschilder
müssen stets lesbar sein, ggf. sind sie zu erneuern.
F
Unfallgefahr durch Entfernen oder Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrich-
tungen
Das Entfernen oder Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Schalter
NOTAUS, Totmanntaster, Hupe, Warnleuchten, Sicherheitsschranken, Schutzschei-
ben, Abdeckungen, usw. kann zu Unfällen und Verletzungen führen.
– Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
– Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
– Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in Be-
trieb nehmen.
E 2

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