F
Explosionsgefahr durch entstehende Gase beim Laden
Die Batterie gibt beim Laden ein Gemisch aus Sauerstoff und Wasserstoff (Knallgas)
ab. Die Gasung ist ein chemischer Prozess. Dieses Gasgemisch ist hoch explosiv
und darf nicht entzündet werden.
• Verbinden und Trennen von Ladekabel der Batterieladestation mit dem Batterie-
stecker darf nur bei ausgeschalteter Ladestation und Flurförderzeug erfolgen.
M
Quetschgefahr
Beim Schließen der Batteriehaube besteht Quetschgefahr.
• Beim Schließen der Batteriehaube darf sich nichts zwischen Batteriehaube und
Flurförderzeug befinden.
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