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Betrieb Mit Arbeitsbühne (O) - Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung

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6.3
Betrieb mit Arbeitsbühne (o)
In der Betriebsanleitung des Flurförderzeugs ist im Kapitel E Abschnitt „Sicherheits-
bestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges" unter Punkt „Verbot der Nut-
zung durch Unbefugte" eine Mitnahme (Fahren / Heben / Senken) von einer oder
mehreren Personen in der Fahrerkabine bzw. auf dem Lastaufnahmemittel grund-
sätzlich verboten.
Ist das Flurförderzeug für den Einsatz mit einer abnehmbaren, zugelassenen Arbeits-
bühne ausgestattet, ist in besonderen Ausnahmefällen die Mitnahme einer vom
Betreiber beauftragten Person innerhalb der Arbeitsbühne gestattet.
Der Fahrer hat die in der Arbeitsbühne mitfahrende Person in die zusätzliche Bedie-
nung der Arbeitsbühne einzuweisen und auf Gefahren hinzuweisen.
Beispiel: Während des Fahren oder Heben / Senken nicht über die Arbeitsbühne hin-
auslehnen.
Z
Beim Betrieb mit der Arbeitsbühne sind nur reduzierte Fahr-/ Hydraulikgeschwindig-
keiten möglich!
M
Die nur für dieses Flurförderzeug zugel-
assene Arbeitsbühne muss während
des Einsatzes mechanisch und elek-
trisch mit dem Flurförderzeug verbunden
sein.
Die Arbeitsbühne besitzt hierfür einen
am Lastaufnahmemittel vom Flurförder-
zeug angebrachten Verriegelungsme-
chanismus
Verbindungskabel (180) zum Lastauf-
nahmemittel des Flurförderzeugs.
Z
Die Arbeitsbühne ist mit einer zusätz-
lichen Bedienkonsole (186) für die Zwei-
handbedienung
ausgestattet. Es werden ständig die Befestigung der Arbeitsbühne (182) und die ge-
schlossene Zugangstür (185) überwacht.
Z
Wartungsintervalle sind in der Betriebsanleitung im Abschnitt „Wartungscheckliste -
Arbeitsbühne (o)" im Kapitel F beschrieben.
(181,182)
und
des
Mitfahrers
186
185
184
ein
183
180
181
182
E 79

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