Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

E Bedienung; Sicherheitsbestimmungen Für Den Betrieb Des Flurförderzeuges - Jungheinrich DFG/TFG 16 A Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

E Bedienung

1
Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeuges
Fahrerlaubnis: Das Flurförderzeug darf nur von geeigneten Personen benutzt
werden, die in der Führung ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten
ihre Fähigkeiten im Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von
ihm ausdrücklich mit der Führung beauftragt sind.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer: Der Fahrer muß über
seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung des Flurförderzeuges
unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung vertraut sein. Ihm müssen die
erforderlichen Rechte eingeräumt werden.
Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind bei der
Bedienung Sicherheitsschuhe zu tragen.
Verbot der Nutzung durch Unbefugte: Der Fahrer ist während der Nutzungszeit für
das Flurförderzeug verantwortlich. Er muß Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug
zu fahren oder zu betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben
werden.
Beschädigungen und Mängel:
Flurförderzeug oder Anbaugerät sind sofort dem Aufsichtspersonal zu melden.
Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z.B. abgefahrene Räder oder defekte Bremsen)
dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen: Ohne besondere Ausbildung und Genehmigung darf der Fahrer keine
Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall
darf er Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder verstellen.
Gefahrenbereich: Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr-
oder Hubbewegungen des Flurförderzeuges, seiner Lastaufnahmemittel (z.B.
Gabelzinken oder Anbaugeräte) oder des Ladegutes gefährdet sind. Hierzu gehört
auch
der
absinkende/herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
f
Unbefugte müssen aus dem Gefahrenbereich gewiesen werden. Bei Gefahr für
Personen muß rechtzeitig ein Warnzeichen gegeben werden. Verlassen Unbefugte
trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, ist das Flurförderzeug unverzüglich
zum Stillstand zu bringen.
Sicherheitseinrichtung
Sicherheitseinrichtungen, Warnschilder und Warnhinweise sind unbedingt zu
beachten.
f
Vor dem Betrieb des Gabelstaplers muß der Bediener vollständig mit der Anordnung
der Meßgeräte und Regler vertraut sein.
1203.D
Bereich,
der
durch
und
Beschädigungen und sonstige Mängel am
herabfallendes
Warnschilder:
Ladegut
oder
Die
hier
beschriebenen
eine
E 1

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis