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Jungheinrich EFX 410 Betriebsanleitung Seite 174

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Beschädigungen durch Überfüllung des Hydrauliktanks
Der Hydraulikölstand darf die „MAX" Markierung des Ölmessstabes nicht überschrei-
ten, da Ölaustritt zu Störungen und Beschädigungen an der hydraulischen Anlage
führen kann.
– Unterschreitet der Hydraulikölstand die untere Markierung „MIN" am Ölmessstab
(3), muss ca. 4,375 l neues Hydrauliköl gemäß der Betriebsmitteltabelle nachgefüllt
werden, um die obere Markierung „MAX" am Ölmessstab (3) zu erreichen. An-
schließend ist der Hydrauliktank (5) vollständig gefüllt.
– Flurförderzeuge mit Bio-Hydrauliköl sind mit dem Warnschild „Nur mit
BIO-Hydrauliköl auffüllen" auf dem Hydrauliktank gekennzeichnet. In
diesen Fall darf nur das BIO-Hydrauliköl „Plantohyd 22 S" zum Befüllen
des Hydrauliktanks verwendet werden.
– Flurförderzeuge mit normalen Hydrauliköl sind mit dem Warnschild
„Hydrauliköl auffüllen" auf dem Hydrauliktank gekennzeichnet. In die-
sen Fall darf nur das Hydrauliköl „HLP D22 inklusive 2 % Anteil Additiv
68 ID" zum Befüllen des Hydrauliktanks verwendet werden.
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Ein Umölen von BIO-Hydrauliköl „Plantohyd 22 S" auf Hydrauliköl „HLP D22" ist nicht
gestattet. Gleiches gilt für das Umölen von Hydrauliköl „HLP D22" auf BIO-Hydrauli-
köl „Plantohyd 22 S".
Ein Mischbetrieb von Hydrauliköl „HLP D22" mit BIO-Hydrauliköl „Plantohyd 22 S" ist
nicht gestattet.
– Entlüftungsfilter (4) mit Ölmessstab (3) im Uhrzeigersinn in den Hydrauliktank (5)
eindrehen.
– Abdeckung des Antriebsraumes montieren, siehe Abschnitt „Antriebshaube de-
montieren / montieren" im Kapitel F.
– Flurförderzeug nach Reinigungs- oder Wartungsarbeiten wieder in Betrieb neh-
men, siehe Abschnitt "Wiederinbetriebnahme des Flurförderzeugs nach Wartungs-
und Instandhaltungsarbeiten" im Kapitel F.
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