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Zusatzausstattung
6.1
Rückspiegel (o)
Z
Rückspiegel ausschließlich zur Beobachtung des rückwärtigen Verkehrraumes be-
nutzen. Sind Sichthilfsmittel (Spiegel, Monitor, usw.) erforderlich, um eine ausrei-
chende Sicht zu gewährleisten, so ist das Arbeiten mit diesen Hilfsmitteln sorgfältig
zu üben.
Der Rückspiegel (168) ist mit einem schwenkbaren Gelenk ausgestattet. Der Bedie-
ner hat dadurch die Möglichkeit den Rückspiegel (168) auf seine individuellen Bedürf-
nisse einzustellen.
M
Unfallgefahr durch falsch eingestellte Rückspiegel
Falsche eingestellte Rückspiegel können während des Betriebes im Schmalgang mit
dem Regal oder der Ware kollidieren.
• Rückspiegel so einstellen, dass die Sicherheitsabstände zwischen Flurförderzeug
und Regal nach EN 1726-2 Punkt 7.3.2 eingehalten werden.
• Mindestens 100 mm Sicherheitsabstand zwischen schienengeführtem Flurförder-
zeug und Regal.
• Mindestens 125 mm Sicherheitsabstand zwischen induktivgeführtem Flurförder-
zeug und Regal.
168
E 77