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D Bedienung; Sicherheitsbestimmungen Für Den Betrieb Des Flurförderzeugs - Jungheinrich AMV 05 Betriebsanleitung

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D Bedienung

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Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des
Flurförderzeugs
Fahrerlaubnis
Das Flurförderzeug darf nur von Personen benutzt werden, die in der Führung
ausgebildet sind, dem Betreiber oder dessen Beauftragten ihre Fähigkeiten im
Fahren und Handhaben von Lasten nachgewiesen haben und von ihm ausdrücklich
mit der Führung beauftragt sind, gegebenenfalls sind nationale Vorschriften zu
beachten.
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Bediener
Der Bediener muss über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung
des Flurförderzeugs unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung
vertraut sein. Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind
bei der Bedienung Sicherheitsschuhe zu tragen.
Verbot der Nutzung durch Unbefugte
Der Bediener ist während der Nutzungszeit für das Flurförderzeug verantwortlich.
Der Bediener muss Unbefugten verbieten, das Flurförderzeug zu fahren oder zu
betätigen. Es dürfen keine Personen mitgenommen oder gehoben werden.
Beschädigungen und Mängel
Beschädigungen und sonstige Mängel am Flurförderzeug oder Anbaugerät sind
sofort dem Vorgesetzten zu melden. Betriebsunsichere Flurförderzeuge (z. B.
abgefahrene Räder oder defekte Bremsen) dürfen bis zu ihrer ordnungsgemäßen
Instandsetzung nicht eingesetzt werden.
Reparaturen
Ohne Genehmigung und ohne besondere Ausbildung darf der Bediener keine
Reparaturen oder Veränderungen am Flurförderzeug durchführen. Auf keinen Fall
darf der Bediener Sicherheitseinrichtungen oder Schalter unwirksam machen oder
verstellen.
Gefahrenbereich
WARNUNG!
Unfall- / Verletzungsgefahr im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Fahr- oder
Hubbewegungen des Flurförderzeugs, seiner Lastaufnahmemittel oder der Last
gefährdet sind. Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallende Last oder
eine absinkende / herabfallende Arbeitseinrichtung erreicht werden kann.
uUnbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich weisen.
uBei Gefahr für Personen rechtzeitig ein Warnzeichen geben.
uVerlassen unbefugte Personen trotz Aufforderung den Gefahrenbereich nicht, das
Flurförderzeug unverzüglich zum Stillstand bringen.
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