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Sonderregelung Für Leichte Fahrräder; Neuregelung Der Fahrrad-Sicherheitsvorschriften; In Der Brd - Stevens Trekkingrader Handbuch

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Gesetzliche Anforderungen
Über diese Lichtquellen hinaus müssen an jedem Fahrrad folgende Re-
flektoren fest montiert sein:
- Vorne ein möglichst großflächiger weißer Strahler, der mit dem
Scheinwerfer kombiniert sein kann.
- Hinten mindestens zwei rote Rückstrahler, davon ein Großflächen-
rückstrahler mit Z-Markierung. Die Rückleuchte darf mit einem der
Strahler kombiniert sein.
- Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad, die gesichert ange-
bracht sein müssen.
Hinweis:
- Wahlweise dürfen auch weiße reflektierende Ringe über den gesam-
ten Laufradumfang in den Speichen, an den Seitenwänden der Berei-
Als Ergänzung darf eine
fung oder an den Felgen verwendet werden.
zusätzlich einschaltbare
- Je zwei gelbe Pedalstrahler pro Pedal, die nach vorne und hinten ge-
Stand- bzw. Akku-/
richtet sind.
Batterie beleuchtung
montiert werden. Diese
2.1.3. Sonderregelung für leichte Fahrräder
Beleuchtung muss eben-
falls mit dem Prüfzeichen
Bei Rennrädern, deren Gewicht unter elf Kilogramm liegt, muss für den
versehen sein.
Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte anstelle der Lichtmaschine
nur eine oder mehrere Batterien mitgeführt werden. Der Scheinwerfer
Gefahr:
und die vorgeschriebene Schlussleuchte müssen nicht fest am Fahrrad
angebracht sein. Jedoch müssen die Lampen auch bei Trainingsfahrten
Schalten Sie zu Ihrer eige-
bei Tage immer mitgeführt werden, z.B. im Rucksack. Scheinwerfer und
nen Sicherheit das Licht
Schlussleuchte können auch einzeln einzuschalten sein, ihre Nennspan-
schon in der Dämmerung
nung darf unter den sonst vorgeschriebenen sechs Volt liegen.
ein.
Keine Ausnahme gibt es bei den Strahlern: Alle oben aufgelisteten Re-
flektoren müssen am Fahrrad fix angebracht sein.
Gefahr:
Bei offiziellen Wettkämpfen, zum Beispiel Radrennen, gelten die Be-
Achten Sie immer auf
stimmungen der StVZO nicht, sofern sie auf abgesperrten Strecken
Sauberkeit und Funktion
stattfinden. Fragen Sie diesbezüglich den Veranstalter.
der Lichtanlage.
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2.1.4. Neuregelung der Fahrrad-Sicherheitsvorschriften

in der BRD

Der § 67 der StVZO wird laufend geändert. Verfolgen Sie die Tagespresse
oder fragen Sie Ihren STEVENS-Fachhändler, ab wann neue Bestimmun-
gen gültig werden.

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