Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gesetzliche Anforderungen Für Die Teilnahme Am Straßenverkehr; In Deutschland; Die Bremsanlage; Die Lichtanlage - Stevens Trekkingrader Handbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

2. Gesetzliche Anforderungen für die
Teilnahme am Straßenverkehr
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilneh-
men wollen, muss Ihr Rad gemäß den Landesverordnungen ausgestat-
tet sein! Wenn Sie das Rad in anderen Ländern erwerben oder benutzen
wollen, fragen Sie Ihren STEVENS-Fachhändler nach den jeweils gülti-
gen Bestimmungen des Landes.
Für Radfahrer gelten bei der Teilnahme am Verkehr grundsätzlich die-
selben Regeln wie für Kraftfahrzeuglenker. Machen Sie sich mit der lan-
desspezifischen Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO) vertraut.

2.1. In Deutschland

In Deutschland legt die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bzw. die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßen-
verkehr (FZV) die Brems- und Beleuchtungsanlage fest und schreibt
eine hell tönende Glocke vor. Darüber hinaus ist jeder Fahrradlenker
verpflichtet, sein Rad in einem verkehrssicheren und fahrtüchtigen Zu-
stand zu halten.

2.1.1. Die Bremsanlage

Ein Rad muss mindestens zwei unabhängig voneinander funktionie-
rende Bremsen aufweisen, jeweils eine pro Vorder- und Hinterrad. Die
Bauart ist nicht verbindlich geregelt, es werden Felgen-, Trommel- und
Scheibenbremsen eingesetzt. Die Betätigung erfolgt hauptsächlich
über Handbremshebel, im Fall der Trommelbremse auch über das Zu-
rücktreten der Pedale (Rücktritt).

2.1.2. Die Lichtanlage

Alle lichttechnischen Einrichtungen am Fahrrad müssen ein amtliches
Prüfzeichen aufweisen. Erkennbar ist dies an einer Schlangenlinie mit
dem Buchstaben K und einer fünfstelligen Zahl. Nur amtlich geprüfte Be-
leuchtungseinrichtungen dürfen im Straßenverkehr eingesetzt werden.
Der § 67 StVZO schreibt folgende Beleuchtungseinrichtungen vor:
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen mit einer Lichtmaschine,
deren Nennleistung mindestens drei Watt und deren Nennspannung
sechs Volt beträgt oder
- einer Batterie mit einer Nennspannung von sechs Volt (Batterie-
Dauerbeleuchtung) oder
- einem wiederaufladbaren Energiespender als Energiequelle ausge-
rüstet sein.
- Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschalt-
bar sein.
- Eine Rückleuchte für rotes Licht muss in einer Höhe von mindestens
25 cm über der Fahrbahnoberfläche angebracht werden.
- Die Mitte des Lichtkegels des vorderen Scheinwerfers darf höchstens
10 m vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn treffen.
Gesetzliche Anforderungen
Hinweis:
Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad
am öffentlichen Straßen-
verkehr teilnehmen wollen,
muss Ihr Rad gemäß den
Landesverordnungen
ausgestattet sein! Wenn Sie
das Rad in anderen Ländern
erwerben oder benutzen
wollen, fragen Sie Ihren
STEVENS-Fachhändler nach
den jeweils gültigen Be-
stimmungen des Landes.
Hinweis:
Für Radfahrer gelten bei
der Teilnahme am Verkehr
grundsätzlich dieselben
Regeln wie für Kraftfahr-
zeuglenker. Machen Sie sich
mit den landesspezifischen
Verkehrsregeln z.B. in
der BRD mit der Straßen-
Verkehrs-Ordnung (StVO)
vertraut.
9

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Kinderrrader

Inhaltsverzeichnis