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Artikel 6 Haftung; Artikel 5 Geltendmachung Von Garantieansprüchen - Batavus Nova Versa Bedienungsanleitung

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ARTIKEL 4 GARANTIETEILE
1.1 Während der Garantiefrist werden
alle Einzelteile, bei denen Batavus
B.V. festgestellt hat, dass von einem
Material- und/oder Konstruktionsfehler
die Rede ist, repariert oder vergütet,
solches nach Wahl von Batavus B.V. Die
eventuell mit der (De-) Montage ver-
bundenen Kosten gehen auf Rechnung
des Besitzers.
1.2 Von den Bestimmungen des vorigen
Absatzes abweichend geht im Falle
von Material- und/oder Konstruktions-
fehlern bei Rahmen und Vorderrad-
gabeln, die innerhalb von drei Jahren
nach dem Ankaufsdatum auftreten,
auch der Arbeitslohn auf Rechnung des
Herstellers.
1.3 Die eventuell mit dem Transport
des Fahrrades und/oder von Einzel-
teilen davon nach und von Batavus
B.V. verbundenen Kosten gehen auf
Rechnung des Besitzers, außer wenn
das betreffende Einzelteil der Garantie
unterliegt.
1.4 Wenn ein bestimmtes Einzelteil der
Garantie unterliegt und das Origina-
lersatzteil nicht mehr lieferbar ist, wird
Batavus B.V. eine mindestens gleich-
wertige Alternative liefern.
ARTIKEL 5 GELTENDMACHUNG VON
GARANTIEANSPRÜCHEN
1.1 Garantieansprüche auf Grund die-
ser Garantiebestimmungen sind – unter
20
Übergabe des Fahrrades oder des be-
treffenden Einzelteiles zwecks Prüfung
– über den Batavus-Händler, bei dem
das Fahrrad gekauft ist, geltend zu
machen. Dabei sind dem Händler der
Kaufschein sowie der beim Ankauf des
Fahrrades übergebene Eigentumsschein
zu übergeben.
1.2 Sollte der Besitzer umgezogen oder
der Händler nicht mehr verfügbar sein,
so wird Batavus B.V. auf Verlangen den
nächsten Batavus-Händler bekannt
geben.

ARTIKEL 6 HAFTUNG

1.1 Sollte Batavus B.V. geltend gemach-
te Garantieansprüche anerkennen,
so bedeutet das nicht automatisch,
dass Batavus B.V. auch die Haftung
für den eventuell erlittenen Schaden
übernimmt. Die Haftung von Batavus
B.V. kann den in diesen Garantiebe-
dingungen festgelegten Umfang nie
übersteigen. Jede Haftung von Batavus
B.V. für Folgeschaden wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Bestimmungen die-
ses Absatzes fi nden keine Anwendung,
wenn und sofern solches sich aus einer
zwingenden Rechtsvorschrift ergeben
sollte.

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