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Garantiebedingungen Für Bata- Vus-Fahrräder; Artikel 3 Ausschluss Von Garantie - Batavus Nova Versa Bedienungsanleitung

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G A R A N T I E
GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR BATA-
VUS-FAHRRÄDER
Falls Sie die Garantie von Batavus in
Anspruch nehmen möchten, müssen
Sie dem Batavus-Händler und/oder
Batavus B.V. den Kaufschein und den
Eigentumsschein vorlegen können.
Im Nachfolgenden sind die Garantie-
bedingungen von Batavus festgelegt.
Im Falle von Garantieansprüchen ist
es ratsam Kontakt mit dem Batavus-
Händler aufzunehmen. Er ist auf Grund
seiner Fachkenntnisse in der Lage die
Sache gemäß den Garantiebedingun-
gen zu erledigen.
ARTIKEL 1 GARANTIE
1.1 Batavus B.V. garantiert, dass die Ba-
tavus-Fahrräder weder Konstruktions-
und/oder Materialfehler, noch Rostbil-
dung aufweisen, sofern solches sich aus
diesen Garantiebedingungen ergibt.
1.2 Garantieansprüche können aus-
schließlich vom ersten Besitzer des be-
treffenden Batavus-Fahrrades geltend
gemacht werden.
1.3 Die Garantie erlischt gemäß den
Bestimmungen von Artikel 3.1 und
Artikel 5.1.
1.4 Die Garantie ist nicht übertragbar.
1.5 Von der von Batavus B.V. auf der
Grundlage dieser Garantiebedingungen
gegebenen Garantie bleibt die Mög-
lichkeit unberührt, auf Grund der im
niederländischen Bürgerlichen Gesetz-
buch festgelegten ordentlichen Rechts-
vorschriften dem Verkäufer gegenüber
Ansprüche geltend zu machen.
ARTIKEL 2 GARANTIEFRIST
1.1 In Bezug auf Konstruktions- und/
oder Materialfehler gibt Batavus B.V.
10 Jahre Garantie auf Rahmen und
ungefederte Vorderradgabeln.
1.2 Für federnde Vorderradgabeln,
Dämpfer sowie alle sonstigen Einzelteile,
mit Ausnahme der in Absatz 2.4 dieses
Artikels genannten Einzelteile, gilt die
gleiche Garantie während 2 Jahren.
1.3 In Bezug auf Durchrostung von in-
nen gibt Batavus B.V. 2 Jahre Garantie
auf die Lackierung des Rahmens und
der Gabeln.
1.4 Für Verschleißteile wie Reifen,
Kette, Kettenräder, Freewheel, Zah-
nkränze, Züge und Bremsklötze gilt
keine Garantie, außer im Falle von Kon-
struktions- und/oder Materialfehlern.
1.5 In Bezug auf Rostbildung gibt
Batavus B.V. 2 Jahre Garantie auf die
sonstige Lackierung und die sonstigen
Chromteile, vorausgesetzt dass sie
ordentlich instand gehalten sind.

ARTIKEL 3 AUSSCHLUSS VON GARANTIE

1.1 In den nachfolgenden Fällen erlischt
die Garantie, solches zur Beurteilung
von Batavus B.V.:
a. Falsche und/oder unsorgfäl-
tige Benutzung des Fahrrades sowie
zweckwidrige Benutzung;
b. Das Fahrrad ist nicht gemäß den im
Handbuch festgelegten Vorschriften
instand gehalten;
c. Technische Reparaturen sind nicht
auf fachmännische Weise vorgenom-
men;
d. Später montierte Einzelteile entsp-
rechen den technischen Spezifi kationen
des betreffenden Fahrrades nicht oder
sind falsch montiert;
e. Der Eigentumsschein, aus dem her-
vorgeht, dass das Fahrrad auf fachkun-
dige Weise fertig montiert und geprüft
ist, bevor es dem Kunden geliefert
wurde, ist nicht vorhanden oder nicht
vom Verkäufer unterzeichnet.
1.1 Ferner wird ausdrücklich jede Haft-
ung von Batavus B.V. für Schaden am
Fahrrad oder Einzelteilen davon ausge-
schlossen, der aus einem der nachfol-
genden Gründen entstanden ist:
a. Falsche Einstellung/Spannung des
Lenkers, des Lenkervorbaus, des Sattels,
der Sattelstütze, des Umwerfersatzes,
der Bremsen oder der Schnellverschlüs-
se der Räder und des Sattels;
b. Die Tatsache, dass Einzelteile wie
Bremszüge, Umwerferzüge, Bremsklöt-
ze, Reifen, Kette und Zahnräder nicht
rechtzeitig ersetzt sind;
c. Klimaeinfl üsse wie normale Verwit-
terung der Lackierung oder Chromrost.
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