Handbuch
8.
LEINENPLÄNE UND LEINENLÄNGEN
Alle Leinen werden mit einem speziellen Computer-basierten Gerät
zugeschnitten und unmittelbar vor dem Zuschnitt mit einem 5-kg Gewicht
gedehnt, wodurch die Leinenlängen um weniger als 0,15 % von den
Sollwerten abweichen.
VORSICHT!!! Alle weiter unten genannten Längen beziehen sich auf den
Abstand zwischen den Befestigungspunkten. Falls eine Leine zu
Reparaturzwecken zugeschnitten werden soll, müssen 20 cm Zuschlag
gegeben werden, da an beiden Enden pro Schlaufe mit Vernähung jeweils
10 cm erforderlich ist. Die beiden Hauptbremsleinen (brmain) stellen die
einzige Ausnahme dar, welche nur am oberen Ende eine Schlaufe erhält.
Zusammen mit 20 cm Reserve zum Befestigen der Steuergriffe an der
Unterseite sind diese Leinen mit 30 cm Zuschlag zuzuschneiden.
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