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Umweltgefährdung; Verschrottung - PRONAR T644/1 Betriebsanleitung

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Beim
Beladen
und
Ausladen
des
Anhängers
sind
die
Verordnungen
des
Arbeitsschutzgesetzes für Verladungsarbeiten zu beachten. Das Bedienpersonal der
Verladungsanlagen muss eine entsprechende Genehmigung für Bedienung dieser Anlagen
besitzen.
Der Anhänger soll sicher auf der Plattform des Transportmittels mit Hilfe von Gurten und
Ketten mit einer Spannvorrichtung befestigt werden. Die Befestigungsmittel müssen eine
gültige Sicherheitsbescheinigung besitzen. Unter die Anhängerräder sind die Radkeile oder
andere Elemente ohne scharfe Kanten zur Sicherung der Maschine vor Wegrollen
unterzulegen. Die Radkeile müssen an der Plattform des Transportmittels befestigt werden.
Während der Verladungsarbeiten muss besonders aufgepasst werden, damit die Lackschicht
oder Ausstattungselemente des Anhängers nicht beschädigt werden.
1.6 UMWELTGEFÄHRDUNG
Ausfluss des hydraulischen Öls schafft eine direkte Gefahr für die Umwelt aufgrund der
beschränkten Biodegradabilität. Während der Reparatur- und Wartungsarbeiten, bei denen
das Risiko des Ölausflusses besteht, ist die Ausführung in Räumen mit ölbeständigem Boden
erforderlich. Im Falle eines Ölausflusses in die Umwelt ist in erster Linie die Ausflussquelle
abzusichern und dann das ausgeflossene Öl mithilfe verfügbarer Mittel zu sammeln. Die
Ölreste sind mit einem Sorbent zu sammeln oder mit Sand, Sägemehl oder anderen
absorbierenden Stoffen zu vermischen. Die gesammelten Ölverunreinigungen sind in einem
dichten und gekennzeichneten, gegen Einwirkung von Kohlenwasserstoffen beständigen
Behälter zu bewahren, anschließend sind sie an eine Entsorgungsstelle für Ölreste
abzugeben. Der Behälter ist von Wärmequellen, leicht brennbaren Stoffen und Nahrung
fernzuhalten.
Es empfiehlt sich, das alte, für Wiederverwendung nicht geeignete Öl aufgrund des Verlustes
von seinen Eigenschaften in originalen Verpackungen bei gleichen Bedingungen, wie oben
beschrieben, zu bewahren.

1.7 VERSCHROTTUNG

Im Falle der Entscheidung für Verschrottung der Maschine ist der ganze Anhänger an eine
entsprechende Verschrottungsstelle abzugeben. Im Falle des Teilewechsels sind die
verschlissenen und abgenutzten Teile an die Ankaufsstelle für recycelbare Teile abzugeben.
Das hydraulische Öl ist an eine entsprechende Öldeponie abzugeben.
1.8

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