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PRONAR T644/1 Betriebsanleitung Seite 76

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Die umgebogenen, fest deformierten, angeschnittenen oder abgeriebenen Leitungen
qualifizieren sich nur für Auswechseln. Im Falle eines intensiven Betreibens der
Hydraulikanlage sind die hydraulischen Leitungen alle 4 Jahre zu wechseln, unabhängig von
ihrem technischen Zustand.
ACHTUNG
Die Anhängerbenutzung mit einer undichten Hydraulikanlage ist verboten.
Der Zustand der Hydraulikanlage soll regelmäßig bei Anhängerbenutzung kontrolliert
werden.
Die Hydraulikanlage im Betrieb steht unter hohem Druck.
Den technischen Zustand der Verbindungen und der Hydraulikleitungen regelmäßig
kontrollieren.
Die durch den Hersteller empfohlene Hydraulikflüssigkeit verwenden. Zwei
Hydraulikflüssigkeiten unterschiedlichen Aufbaus niemals mischen.
Bei Bedarf des Ölwechselns und Einsatzes eines anderen Öls muss man sich mit den
Angaben des Ölherstellers vertraut machen. Empfiehlt er eine Durchspülung der Anlage mit
einem entsprechenden Mittel, sind diese Hinweise einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass
die angewandten chemischen Mittel nicht aggressiv mit Stoffen der Hydraulikanlage
reagieren.
Das angewandte Hydrauliköl wird in Hinsicht seines Aufbaus als keine gefährliche Flüssigkeit
klassifiziert, jedoch nach einer langfristigen Wirkung auf die Haut oder Augen können
Allergiesymptome auftreten. Im Falle eines Kontaktes mit Haut ist die Kontaktstelle mit
Wasser und Seife zu spülen. Keine organischen Lösungsmittel (Benzin, Petroleum) sollen
verwendet werden. Die verschmutzte Kleidung muss ausgezogen werden, um den Kontakt
des Öls mit der Haut zu vermeiden. Im Falle eines Kontaktes mit Augen sind sie mit viel
Wasser zu spülen, beim Auftreten der Allergiesymptome den Arzt konsultieren. Das
Hydrauliköl unter normalen Bedingungen hat keine schädliche Auswirkung auf die
Atemwege. Die Gefahr besteht nur dann, wenn das Öl in die Luft gesprüht wird (Ölnebel),
oder im Brandfall, bei dem Schadstoffe freigesetzt werden können. Das Hydrauliköl ist mit
Kohlendioxid, Löschschaum oder Dampflöscher zu löschen. Im Brandfall kann Wasser nicht
verwendet werden.
5.13

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