KAPITEL 1
1.8
UMWELTGEFÄHRDUNG
Aufgrund
der
beschränkten
Abbaubarkeit des Hydrauliköls stellt ausgeflossenes
Hydrauliköl eine direkte Gefahr für die Umwelt dar.
Im Falle eines Ölaustritts muss in erster Linie
die Austrittsquelle abgesichert und dann das
ausgetretene Öl mithilfe der verfügbaren Ausrüstung
aufgesammelt werden. Die verbliebenen Ölreste
mithilfe
eines
Bindemittels
aufgesammelte Öl muss bis zur Übergaben an die
Sammelstelle in einem dichten, gekennzeichneten
und
kohlenwasserstoffbeständigen
aufbewahrt werden. Der Behälter darf nicht in der
Nähe von Wärmequellen, leicht brennbaren Stoffen
und Nahrungsmitteln gelagert werden.
Verbrauchtes Hydrauliköl oder
gesammelte
vermischte Reste müssen in einem
ausführlich
Behälter aufbewahrt werden. Es
dürfen zu diesem Zweck keine
L e b e n s m i t t e l v e r p a c k u n g e n
verwendet werden.
Die Ölabfälle sind den entsprechenden für die
Ölentsorgung oder Wiederverwertung zuständigen
Stellen zuzuführen. Abfallschlüssel: 13 01 10.
Ausführliche
Informationen
Hydrauliköls können dem Sicherheitsdatenblatt des
Produkts entnommen werden.
1.14
PRONAR T185
biologischen
entfernen.
Das
Behälter
GEFAHR
mit
Bindemitteln
gekennzeichneten
bezüglich
des
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
HINWEIS
Die Hydraulikanlage des Anhängers
ist mit dem Öl HL 32 Lotos gefüllt.
HINWEIS
Ölabfälle dürfen ausschließlich
den für die Ölentsorgung oder
Wiederaufbereitung zuständigen
Stellen zugeführt werden. Es ist
verboten, Öl in die Kanalisation
oder in Gewässer einzuleiten.