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Die Hydraulikleitungen sind nach 4 Jahren der Anhängernutzung zu wechseln.
Eine sorgfältige Dichtigkeitskontrolle und Überprüfung des technischen Zustandes der
Hydraulikanlage sind mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Zu den Pflichten des Benutzers aufgrund der Bedienung der Hydraulikanlage gehören:
x
Kontrolle der Dichtigkeit von hydraulischen Verbindungen,
x
Kontrolle des technischen Zustandes von Leitungen,
Die Arbeiten bei Reparatur, Teilewechsel oder Regeneration der Anlagebausteine
(Hydraulikzylinder, Leitungsverbindungen, Hydraulikverteiler, Durchflussregler etc.) sind den
Fachwerkstätten zu übergeben, die entsprechende Technologien und Qualifikationen für
solche Arbeiten besitzen.

5.6 AUFBEWAHRUNG

Nach dem Beenden der Arbeit ist der Anhänger sorgfältig zu saubern und mit
Wasserströmung abzuspülen. Im Falle einer Beschädigung des Farbanstrichs sind die
beschädigten Stellen von Rost und Staub zu reinigen und zu entfetten und demnächst mit
der Grundfarbe zu streichen. Wenn sie trocken wird, ist der Deckanstrich mit gleicher
Maschinenfarbe und Anstrichdicke anzulegen. Bis die Stellen gestrichen werden, können sie
mit einem feinen Schmierschicht oder Korrosionsschutz belegt werden. Der Anhänger soll im
geschlossenen und abgedeckten Raum mit Umgebungstemperatur über 0 °C gehalten
werden.
Wenn der Anhänger über längere Zeit nicht betrieben wird, ist er unbedingt vor dem Einfluss
der Wetterbedingungen zu sichern, vor allem vor den die Stahlkorrosion verursachenden und
die Reifenalterung beschleunigenden Einflüssen. In dieser Zeit muss der Anhänger entladen
sein.
Der Anhänger ist sorgfältig zu waschen und abzutrocknen. Beim Waschen kann keine starke
Wasser- oder Dampfströmung an die Informations- und Warnaufkleber, Elemente der
elektrischen Installation sowie der Hydraulikanlage und Pneumatik gerichtet werden. Die
Düse des Hochdruckreinigers, auch mit Wasserdampf, ist im Mindestabstand von 30 cm von
der gereinigten Fläche zu halten Die Korrosionsstellen sind wie oben beschrieben
abzusichern.
5.14

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