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Konformitätserklärung - PRONAR T644/1 Betriebsanleitung

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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Das Gesellschaft PRONAR Sp. z o.o. erklärt mit voller Verantwortung, dass die Maschine:
MASCHINE:
TYP:
FABRIK-NR.:
auf die sich vorliegende Erklärung bezieht, alle Anforderungen der Richtlinie der
Europäischen Gemeinschaft und der Maschinen-Richtlinie 98/37/WE erfüllt, eingeführt ins
polnische Gesetzt durch Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft am 20. Dezember 2005
über Grundanforderungen
poz. 2170). Sie erfüllt Anforderungen nachfolgender mit der oben erwähnten Richtlinie
harmonisierter Normen:
x PN-EN ISO 12100-1:2005 – Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie.
x PN-EN ISO 12100-2:2005 – Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Technische Leitsätze.
x PN-EN 1553:2002 – Landmaschinen - Selbstfahrende, angebaute, aufgesattelte und
gezogene Landmaschinen - Gemeinsame Sicherheitsanforderungen.
Diese Erklärung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Maschine ohne schriftliche Genehmigung
des Herstellers geändert oder umgebaut wird.
Narew, den 09.12.2008
HOLZTRANSPORTANHÄNGER MIT KRAN
T664/1
...........................................
für Maschinen und Sicherheitselemente (Dz. U. Nr 259,
Wincenty Proszczuk
Stellvertretender Direktor
zuständig für Finanzen-Ökonomie

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