13. Gewährleistung
Alde International Systems AB (das „Unternehmen") garantiert ausschließlich gegenüber dem
direkten Käufer des Produkts (dem „ursprünglichen Eigentümer") und vorbehaltlich der unten
genannten Bedingungen während der Garantiezeit (wie unten definiert), dass der Kessel Alde
Compact 3020 PS (das „Produkt") den veröffentlichten Spezifikationen des Unternehmens
entspricht und bei normalem und bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Material- und Ver-
arbeitungsfehlern ist. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, aufgrund neuester Innovatio-
nen des Produkts von den veröffentlichten Spezifikationen abzuweichen.
Diese Garantie erstreckt sich auf den ursprünglichen Eigentümer des Produkts und unterliegt den
folgenden Bedingungen:
1. Das Produkt ist für die ausschließliche Verwendung in Reisemobilen zum Heizen von Heizkörpern
und Wasser bestimmt, wie in der Bedienungsanleitung ausführlich erläutert.
2. Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich nach eigenem Ermessen auf den ganzen oder teil-
weisen Ersatz oder die ganze oder teilweise Reparatur des Produkts.
3. Die vorstehende Garantie gilt vorbehaltlich der sachgemäßen Lagerung, des Transports und der
Verwendung des Produkts und gilt nicht für Mängel, die auf normale Abnutzung, Verschleiß oder Ver-
schlechterung zurückzuführen sind.
4. Die folgenden Punkte werden als normale Wartung eingestuft und unterliegen nicht dieser Garantie:
a. Einstellung des Gasdrucks;
b. Reinigung oder Austausch der Brennerdüse;
c. Reinigung oder Einstellung des Verbrennungsgebläses;
d. Reinigen oder Einstellen des Gasventils;
e. Entlüften des Systems aufgrund von Lufteinschlüssen im System;
f. Einstellung des Druckbegrenzungsventils und
g. Glykolaustausch.
5. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie, wenn das Produkt durch Unfall oder Vorsatz, falsche
Anwendung, unangemessene Verwendung oder Missbrauch (unter anderem aufgrund des Versäum-
nis, angemessene Reparaturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, das Produkt ordnungsgemäß
zu warten, die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise und Hinweise zu lesen;
aufgrund einer Manipulation des Produkts, aufgrund unsachgemäßer Installation des Produkts unter
Verstoß gegen die Bedienungsanleitungen und/oder geltende Gesetze), durch Änderungen oder an-
dere Nutzungen des Produktes ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Unternehmens, höhere
Gewalt, oder andere Ursachen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind,
beschädigt oder zerstört wurde.
6. Der ursprüngliche Eigentümer darf nicht versuchen, das Produkt ohne vorherige schriftliche Zustim-
mung des Unternehmens zu reparieren oder zu ersetzen. Jeder Versuch des ursprünglichen Eigen-
tümers, das Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu reparieren oder zu
ersetzen, führt zum Erlöschen dieser Garantie.
7. Der ursprüngliche Eigentümer hat das Produkt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf
(5) Tagen nach Lieferung des Produkts auf Konformität und sichtbare Mängel zu untersuchen. Der
ursprüngliche Eigentümer muss der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn es sich um
sichtbare Mängel des Produkts oder Nichtkonformitäten handelt. Für den Fall, dass der ursprüngliche
Eigentümer dem Unternehmen nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Lieferung des Produkts
eine Mitteilung über etwaige nicht konforme oder sichtbare Mängel zukommen lässt, gelten diesbe-
zügliche Gewährleistungsansprüche als ausgeschlossen.
8. Die „Gewährleistungsfrist" beginnt mit dem Tag der Übergabe der Produkte an den ursprünglichen Ei-
gentümer und dauert zwei (2) Jahre. Die „Gewährleistungsfrist" wird für die Dauer der Reparatur oder des
Ersatzes ausgesetzt, bis das reparierte oder ersetzte Produkt an den ursprünglichen Eigentümer zurückge-
sandt wurde. Die einzige Verpflichtung des Unternehmens im Rahmen der vorstehenden Garantie besteht
darin, nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Produkt ganz oder teilweise zu ersetzen oder zu reparieren.
Das Unternehmen repariert den Wassertank in seiner Gesamtheit, wenn der Innentank des eingebauten
Warmwasserbereiters durch Korrosion undicht wird. Diese Garantie schließt alle angemessenen Arbeits-
kosten ein. Reine Serviceeinsätze zum Standort des ursprünglichen Eigentümers werden jedoch nicht als
Teil dieser Kosten betrachtet und sind daher vollständig vom ursprünglichen Eigentümer zu tragen.
Ungeachtet dessen entspricht die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile (oder den Austausch des Kes-
sels in seiner Gesamtheit) dem ungenutzten Teil der Gewährleistungsfrist oder neunzig (90) Tage, je
nachdem, welcher Wert höher ist. Das Unternehmen ermächtigt keine Person oder Partei, für sie eine
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