Sicherheitshinweise für den Nutzer
Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen steht an erster Stelle! Lesen Sie alle Sicherheits-
hinweise sorgfältig durch, und befolgen Sie sie.
Alle sicherheitsrelevanten Informationen sind in diesem Handbuch mit diesem
Symbol gekennzeichnet.
Die Sicherheitshinweise stehen hinter dem Sicherheitssymbol, und zwar mit den Worten
„GEFAHR", „WARNUNG", „VORSICHT" oder „HINWEIS".
Diese Hinweise haben folgende Bedeutung:
GEFAHR
Eine akute Gefahrensituation,
die zu tödlichen oder schweren Verletzungen führen kann.
WARNUNG
Eine mögliche Gefahrensituation,
die zu tödlichen oder schweren Verletzungen und/oder zu Sachschäden führen kann.
VORSICHT
Eine mögliche Gefahrensituation,
die zu leichten Verletzungen führen kann.
HINWEIS
Es ist besondere Aufmerksamkeit geboten,
damit ein bestimmtes Verfahren ausgeführt oder ein spezifischer Zustand erhalten werden kann.
Sicherheitshinweise
GEFAHR
Kohlenmonoxidvergiftung
• Die Heizung kann das gefährliche Gas Kohlenmonoxid (CO) erzeugen, wenn die Flüssiggasanlage
der Heizung nicht vorschriftsgemäß installiert und gebraucht wird.
• Zum Schutz vor einer möglichen Vergiftungs- und Erstickungsgefahr dürfen Sie die Heizung-
sanlage nur im Freien mit Flüssiggas betreiben, damit eine ausreichende Ableitung der Abgase
gewährleistet ist.
• Achten Sie unbedingt darauf, dass die Abgase einwandfrei nach außen und nicht z. B. unter das
Vorzelt abgeleitet werden.
• Betreiben Sie die Heizungsanlage niemals ohne ausreichenden Luftaustausch.
• Sorgen Sie dafür, dass die Lufteintrittsöffnung und der Abgasaustritt stets frei und unverdeckt sind.
• Spritzen Sie bei der Reinigung des Fahrzeugs z. B. mit einen Hochdruckreiniger kein Wasser in
die Heizung oder direkt in den Abgasaustritt.
WARNUNG
Brand-/explosionsgefahr
• Betreiben Sie die Heizungsanlage nicht im Gasbetrieb, während Sie das Fahrzeug auftanken oder
einen fest installierten Flüssiggastank befüllen.
• Suchen Sie Gasleckagen nicht mit einer offenen Flamme.
• Verwenden Sie ausschließlich Alde Originalkomponenten.
• Flüssiggastanks dürfen nur von einem zugelassenen Gasversorgungsunternehmen befüllt werden.
• Verwenden Sie ausschließlich Flüssiggas.
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