10
Einbaugeräte
10.3
10.3.1
84
Boiler
Gas wegen Explosionsgefahr nie unverbrannt ausströmen lassen.
Beim Tanken, auf Fähren und in der Garage den Boiler nie im Gasbe-
trieb betreiben. Explosionsgefahr!
In geschlossenen Räumen (z. B. Garagen) den Boiler nie im Gasbetrieb
betreiben. Vergiftungs- und Erstickungsgefahr!
Das Wasser im Boiler kann auf 60 °C erhitzt werden. Verbrühungsge-
fahr!
Boiler nie ohne Wasserinhalt betreiben.
Boiler bei Frostgefahr entleeren, wenn der Boiler nicht in Betrieb ist.
Boiler nur dann mit maximaler Temperatureinstellung betreiben, wenn viel
Warmwasser benötigt wird. Dadurch wird der Boiler vor Verkalkung
geschützt.
Das Wasser aus dem Boiler nicht als Trinkwasser verwenden.
Sicherheits-/Ablassventil
Der Boiler ist mit einem Sicherheits-/Ablassventil (Bild 66) ausgestattet. Das
Sicherheits-/Ablassventil verhindert, dass das Wasser im Boiler einfriert, wenn
bei Frost die Heizung nicht eingeschaltet ist. Das Sicherheits-/Ablassventil ist
bei der Heizung oder in den Bodenstaufächern unter dem Tisch verbaut.
Sicherheits-/Ablassventil öffnen und Boiler entleeren, wenn das Fahrzeug
längere Zeit nicht benutzt wird.
Bei Temperaturen unter ca. 3 °C öffnet das Sicherheits-/Ablassventil
selbsttätig. Vor dem Befüllen des Boilers die Heizung einschalten und
warten, bis die Temperatur am Sicherheits-/Ablassventil über ca. 7 °C
liegt. Erst dann kann das Sicherheits-/Ablassventil wieder geschlossen
werden.
Die Wasserpumpe und die Wasserarmaturen sind durch das Sicherheits-/
Ablassventil nicht vor Frost geschützt.
Der Entleerungsstutzen des Sicherheits-/Ablassventils muss immer frei
von Verschmutzungen (z. B. Laub, Eis) sein.
Bild 66
Sicherheits-/Ablassventil des
Boilers
02/24-0 - GLO-MJ25-00DE