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Wartung
13.1
13.2
13.3
102
Amtliche Prüfungen
An Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,
muss gemäß § 29 StVZO regelmäßig eine amtliche Hauptuntersuchung (HU)
("TÜV", "DEKRA") durchgeführt werden.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies
gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage
müssen sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die auto-
risierte Fachwerkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen
Zustand in einer Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck
des Fahrzeugs in der Nähe des Kennzeichens angebracht.
Inspektionsarbeiten
Wie jedes technische Gerät muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen
untersucht werden.
Diese Inspektionsarbeiten muss Fachpersonal ausführen.
Die ausführende Servicestelle bestätigt die durchgeführten Arbeiten.
Die Inspektionsarbeiten für das Fahrgestell im Kundendienstheft des Fahrge-
stell-Herstellers bestätigen lassen.
Die vom Hersteller vorgegebenen Inspektionen beachten und in den vor-
geschriebenen Intervallen durchführen lassen. So bleibt der Wert des
Fahrzeugs erhalten.
Die Bestätigung der durchgeführten Inspektionsarbeiten gilt zugleich als
Nachweis bei eventuell auftretenden Schäden und Garantiefällen.
Wartungsarbeiten
Wie jedes technische Gerät benötigt das Fahrzeug Wartung. Der Umfang und
die Häufigkeit der Wartungsarbeiten richten sich nach unterschiedlichen
Betriebs- und Einsatzbedingungen. Bei erschwerten Betriebsbedingungen
das Fahrzeug häufiger warten lassen.
Das Basisfahrzeug und die Einbaugeräte in den Intervallen warten lassen, die
in den jeweiligen Bedienungsanleitungen angegeben sind.
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