02/24-0 - GLO-MJ25-00DE
5.5
Sitzplatzanordnung
Während der Fahrt dürfen sich Personen nur auf den zugelassenen
Sitzplätzen aufhalten. Die zulässige Anzahl der Sitzplätze den Fahr-
zeugpapieren entnehmen.
Während der Fahrt ist das Sitzen auf den Längssitzbänken verboten.
An Sitzplätzen gilt die Anschnallpflicht.
5.6
Außentüren
Nur mit verriegelten Außentüren fahren.
Das Verriegeln der Türen kann verhindern, dass sich die Türen von selbst
öffnen, z. B. bei einem Unfall.
Verriegelte Türen verhindern auch das ungewollte Eindringen von außen,
z. B. bei Ampelstopp. Im Notfall erschweren verriegelte Türen jedoch Hel-
fern den Zugang in das Fahrzeuginnere.
Beim Verlassen des Fahrzeugs immer die Türen verriegeln.
Die Türen sind Bestandteil des Basisfahrzeugs. Das Öffnen und Schließen
der Türen ist in der Bedienungsanleitung des Basisfahrzeugs beschrieben.
5.7
Dieselkraftstoff tanken
Beim Tanken, auf Fähren oder in der Garage darf kein Gerät (z. B. Hei-
zung oder Kühlschrank) in Betrieb sein, wenn es über den eingebauten
Brenner betrieben wird. Explosionsgefahr!
Die Lage des Kraftstoff-Einfüllstutzens der Bedienungsanleitung des Basis-
fahrzeugs entnehmen.
Während der Fahrt
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