3.5.1
02/24-0 - GLO-MJ25-00DE
3.5
Gasanlage
Allgemeine Hinweise
Vor Fahrtbeginn und beim Verlassen des Fahrzeugs alle Gasabsperr-
ventile und das Haupt-Absperrventil schließen.
Beim Tanken, auf Fähren oder in der Garage darf kein Gerät (z. B. Hei-
zung oder Kühlschrank) in Betrieb sein, wenn es über den eingebauten
Brenner betrieben wird. Explosionsgefahr!
Wenn ein Gerät über einen Brenner betrieben wird, das Gerät nicht in
geschlossenen Räumen (z. B. Garagen) in Betrieb nehmen. Vergif-
tungs- und Erstickungsgefahr!
Die Gasanlage nur von einer autorisierten Fachwerkstatt warten, repa-
rieren oder ändern lassen.
Die Gasanlage vor Inbetriebnahme und gemäß den nationalen Bestim-
mungen von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen. Dies gilt
auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Bei Änderungen an der Gasan-
lage die Gasanlage sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen
lassen.
Auch der Gasdruckregler und die Abgasrohre müssen geprüft werden.
Der Gasdruckregler muss nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden.
Verantwortlich für die Veranlassung der Maßnahme ist der Halter des
Fahrzeugs.
Bei Defekt an der Gasanlage (Gasgeruch, hoher Gasverbrauch) besteht
Explosionsgefahr! Sofort Haupt-Absperrventil an der Gasflasche
schließen. Fenster und Türen öffnen und gut lüften.
Bei Defekt an der Gasanlage: Nicht rauchen, keine offenen Flammen
entzünden und keine Elektroschalter (Lichtschalter usw.) betätigen.
Defekt an der Gasanlage von einer autorisierten Fachwerkstatt beheben
lassen.
Vor Inbetriebnahme offener Brennstellen (Gaskocher) eine Dachhaube
oder ein Fenster öffnen.
Gaskocher oder Gasbackofen nicht für Heizzwecke verwenden.
Wenn das Fahrzeug oder die Gasgeräte nicht benutzt werden, das
Haupt-Absperrventil an der Gasflasche schließen.
Wenn mehrere Gasgeräte vorhanden sind, ist für jedes Gasgerät ein
Gasabsperrventil erforderlich. Wenn einzelne Gasgeräte nicht genutzt
werden, das jeweilige Gasabsperrventil schließen.
Zündsicherungen müssen nach Erlöschen der Gasflamme innerhalb
einer Minute schließen. Dabei ist ein Klicken hörbar. Funktion von Zeit
zu Zeit prüfen.
Die eingebauten Gasgeräte sind ausschließlich für einen Betrieb mit
Propangas, Butangas oder mit einem Gemisch beider Gase ausgelegt.
Der Gasdruckregler sowie alle eingebauten Gasgeräte sind auf einen
Betriebsdruck von 30 mbar ausgelegt.
Beim Einschalten von Gasgeräten, bei denen der Bedienungsgriff zum
Zünden gedrückt werden muss (z. B. Gaskocher), müssen diese nach
dem Drücken wieder von selbst zurückfedern.
Propangas ist bis -42 °C, Butangas dagegen nur bis 0 °C vergasungs-
fähig. Bei tieferen Temperaturen ist kein Gasdruck mehr vorhanden.
Butangas ist für den Winterbetrieb nicht geeignet.
3
Sicherheit
15