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Für die Einbaugeräte (Heizung, Kochstelle, Kühlschrank usw.) sowie für
das Basisfahrzeug (Motor, Bremsen usw.) sind die jeweiligen Betriebsan-
leitungen und Bedienungsanleitungen maßgebend. Unbedingt beachten.
Wenn Zubehör oder Sonderausstattungen angebaut werden, können sich
die Abmessungen, das Gewicht und das Fahrverhalten des Fahrzeugs
ändern. Die Anbauteile müssen zum Teil in die Fahrzeugpapiere einge-
tragen werden.
Nur Felgen und Reifen verwenden, die für das Fahrzeug zugelassen sind.
Angaben über die Größe der zugelassenen Felgen und Reifen den Fahr-
zeugpapieren entnehmen oder bei den autorisierten Handelspartnern und
Servicestellen erfragen.
Beim Abstellen des Fahrzeugs die Feststellbremse fest anziehen.
Reisemobildach nicht betreten. Punktbelastung vermeiden. Die maximale
Dachlast aus den Fahrzeugpapieren entnehmen.
Beim Verlassen des Fahrzeugs alle Türen, Außenklappen und Fenster
schließen.
Warndreieck und Verbandskasten nach DIN 13164 sind gesetzlich vorge-
schrieben und müssen mitgeführt werden.
Das Fahrzeug nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn der Fahrzeug-
führer eine für die Fahrzeug-Klasse gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Beim Verkauf des Fahrzeugs dem neuen Besitzer alle Bedienungsanlei-
tungen des Fahrzeugs und der Einbaugeräte mitgeben.
3.3
Verkehrssicherheit
Vor Fahrtbeginn die Funktion der Signal- und Beleuchtungseinrichtung,
der Lenkung und der Bremsen prüfen.
Nach einer längeren Standzeit (ca. 10 Monate) die Bremsanlage und die
Gasanlage von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen.
Vor Fahrtbeginn und auch nach kurzen Fahrtunterbrechungen prüfen,
ob die Eintrittstufe vollständig eingefahren ist.
Vor Fahrtbeginn das Aufstelldach einklappen und sichern.
Vor Fahrtbeginn die Verdunklungen an der Frontscheibe, am Fahrer-
fenster und am Beifahrerfenster öffnen und sichern.
Vor Fahrtbeginn alle drehbaren Sitze in Fahrtrichtung drehen und arre-
tieren. Während der Fahrt müssen die drehbaren Sitze in Fahrtrichtung
arretiert bleiben.
Vor Fahrtbeginn das Fernsehgerät (falls vorhanden) von der Auflage
entfernen und sicher verstauen.
Während der Fahrt dürfen sich Personen nur auf den zugelassenen
Sitzplätzen aufhalten (siehe Kapitel 5). Die zulässige Anzahl der Sitz-
plätze den Fahrzeugpapieren entnehmen.
Vor der Fahrt anschnallen und während der Fahrt angeschnallt bleiben.
Kinder stets mit den Kindersicherungs-Einrichtungen sichern, die für die
jeweilige Körpergröße und das Gewicht vorgeschrieben sind.
Kinderrückhaltesysteme nur an Sitzplätzen mit werkseitig montierten
Dreipunktgurten anbringen.
Bei dem Basisfahrzeug handelt es sich um ein Nutzfahrzeug (Klein-
Lkw). Fahrweise entsprechend umstellen.
3
Sicherheit
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