EMPFANGSBESTÄTIGUNG
�
HINWEIS
Unterschreiben Sie die Empfangsbestätigung erst nach
sorgfältiger Überprüfung auf Schadensfreiheit.
Im Schadensfall vermerken Sie auf der Empfangsbestä-
tigung, dass Sie den Rollstuhl schadhaft in Empfang ge-
nommen haben.
TRANSPORTSCHADEN
Im Schadensfall verfahren Sie bitte wie folgt:
•
Verfassen Sie ein Schadensprotokoll, nach Mög-
lichkeit mit aussagekräftigen Fotos,
•
lassen Sie sich die Personalien des Überbringers
geben und informieren Sie uns umgehend .
�
HINWEIS
Verspätet gemeldete Schäden können nach gültiger
Rechtslage weder uns noch der Spedition gegenüber gel-
tend gemacht werden!
1.4
SERVICE UND WARTUNG
LESEN
§ 33 Abs. 1, Satz 3, SGB V legt das Thema „Wartung, In-
standsetzung etc." in die Zuständigkeit des Kostenträ-
gers. Der Benutzer muss veranlassen, dass (nach vorhe-
riger Rücksprache mit seinem Kostenträger) regelmäßig
alle sicherheitsrelevanten Inspektionen, Instandset-
zungsmaßnahmen und/oder Reparaturen durchgeführt
werden, um das Hilfsmittel betriebstauglich zu erhalten.
Klären Sie Ihren Kunden bitte über diese Pflichten auf.
ACHTUNG
Für alle Service- und Wartungsarbeiten dürfen aus-
schließlich Originalersatzteile verwendet werden.
INFORMATION
Verfahren Sie nach dem Wartungsplan in der Bedienungs-
anleitung.
1.5
DOKUMENTATION
�
HINWEIS
Bewahren Sie das Serviceheft und die Bedienungsanlei-
tung sorgfältig auf. Alle durchgeführten Arbeiten/Repa-
raturen sind hier zu dokumentieren.
�
HINWEIS
Geben Sie das Serviceheft zusammen mit dem Rollstuhl
an den Kostenträger zurück. Das Serviceheft dient zum
Nachweis der regelmäßigen Inspektionen, die im Garan-
tieanspruchsfall von Bedeutung sein können.
1.6
ZUSATZ- UND VORSATZANTRIEBE
ACHTUNG
Der Anbau von Zusatz- und Vorsatzantrieben erfolgt
durch den jeweiligen Hersteller selbst oder durch das da-
für beauftragte Sanitätshaus und ausschließlich auf de-
ren alleinige Verantwortung.
1.7
EINSTELLUNGEN AM ROLLSTUHL
ACHTUNG QUETSCHGEFAHR
Beim Betätigen von Verstellteilen (Rückenlehne, Sei-
tenteile, Beinstütze, Feststellbremse, Positionierungs-
hilfen, etc.) sowie bei allen Einstellungs- oder Repara-
turarbeiten besteht Verletzungs- oder Quetschgefahr im
Schwenk- und Drehbereich.
ACHTUNG
Alle Rollstuhlteile sind sachgerecht zu behandeln. Ab-
nehmbare Teile nicht werfen oder fallenlassen!
ACHTUNG
Vor Beginn der Prüfung, Reparatur- oder Einstellungsar-
beit den Rollstuhl reinigen/desinfizieren und gegen Um-
kippen und/oder Herunterfallen sichern.
ACHTUNG
Ausschließlich Originalersatzteile verwenden.
ACHTUNG
Sicherheitsmuttern dürfen nur einmal benutzt werden.
Einmal gelöste Sicherheitsmuttern sind unbedingt durch
neue auszutauschen.
1.8
ANZUGSDREHMOMENTE UND WERK-
ZEUGE
INFORMATION
Technische Änderungen vorbehalten
Schrauben
•
M5: 5 Nm;
•
M6: 7 Nm;
•
M6 (Lochplatte) 10 Nm
•
M8: 20 Nm;
•
M10 (Mutter): 25 Nm; (Lenkrad)
•
Steckachsenfitting 40 Nm
Benötigte Werkzeuge:
•
Drehmomentschlüssel (5-50 Nm)
•
Gabelschlüssel
•
Umschaltknarre mit Steckschlüsseleinsätzen
•
Sechskantschraubendreher
•
Kreuzschraubendreher
•
Schlitzschraubendreher
•
Kunststoffhammer
•
Seitenschneider
•
Gewindesicherung flüssig
•
Fahrradschlauch-Reparaturset
•
Werkbank/Schraubstock mit Kunststoffbacken
1.9
BEGRIFFSBESTIMMUNG
Schraube lösen:
meint, die Schraubverbindung nur so wenig aufzudrehen,
dass die verschraubten Teile noch miteinander verbunden
bleiben aber z.B. entlang eines Langlochs verschoben wer-
den können.
Schraube entfernen:
meint, die Schraubverbindung komplett auseinanderzuneh-
men, sodass keine Verbindung der Teile mehr besteht.
Serviceheft
5