1.7
EMPFANG
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HINWEIS
AUSLIEFERUNG
Alle unsere Rollstühle werden im Werk komplett mon-
tiert, auf ihre Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit
geprüft und von geschulten Mitarbeitern des Ver-
sands in Spezialkartons transportsicher verpackt.
SPEDITION
Wir müssen Sie aus Haftungsgründen bitten, den
Rollstuhl sofort nach Erhalt und noch im Beisein des
Überbringers (der Spedition) auf mögliche Schäden
durch den Transport zu überprüfen.
TRANSPORTSCHÄDEN
Im Schadensfall verfahren Sie bitte wie folgt:
• verfassen Sie ein kurzes, Schadensprotokoll
bzw. eine Tatbestandsaufnahme, nach Mög-
lichkeit mit aussagekräftigen Fotos,
• lassen sie sich die Personalien des Überbrin-
gers geben (Führerschein etc.),
• informieren Sie uns umgehend.
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HINWEIS
Unterschreiben Sie die Empfangsbestätigung der
Spedition erst nach sorgfältiger Überprüfung auf
Schadensfreiheit.
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HINWEIS
Verspätet gemeldete Schäden können nach gültiger
Rechtslage weder uns noch der Spedition gegen-
über geltend gemacht werden!
1.8
DOKUMENTATION
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HINWEIS
Lassen Sie in dieser Bedienungsanleitung alle von
Ihrem Fachhandel durchgeführten Arbeiten/Repara-
turen dokumentieren. Geben Sie sie ggf. zusammen
mit dem Rollstuhl an Ihre Krankenkasse zurück.
1.9
BESITZVERHÄLTNISSE
§ 33 Abs.5 SGB V besagt, daß Ihnen die Kranken-
kasse das Hilfsmittel als Eigentum gewähren kann
aber nicht muß. Klären Sie, ob Sie den Rollstuhl ggf.
wieder an Ihre Krankenkasse zurückgeben müssen.
1.10 SERVICE UND WARTUNG
LESEN
§ 33 Abs. 1, Satz 4, SGB V regelt das Thema „War-
tung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung" als in
der Zuständigkeit des Kostenträ gers liegend. Las-
sen Sie - nach vorheriger Absprache mit Ihrem Kost-
enträger - regelmäßig alle sicherheitsrelevanten In-
spektionen, Instandsetzungsmaßnahmen und ggf.
Reparaturen durchführen, um das Hilfsmittel be-
triebstauglich zu erhalten.
ACHTUNG
Achten Sie bei allen beweglichen Teilen auf die
QUETSCHGEFAHR von Fingern oder anderen Körper-
teilen.
ACHTUNG
Nur die regelmäßige Überprüfung aller sicherheits-
relevanter Teile am Rollstuhl durch eine qualifizier-
te Reha-Werkstatt schützt Sie vor Schaden und er-
hält unsere Herstellergewährleistung aufrecht.
ACHTUNG
Für alle Service- und Wartungsarbeiten dürfen aus-
schließlich Originalersatzteile verwendet werden.
INFORMATION
Verfahren Sie nach dem Wartungsplan Kapitel 4 in
dieser Bedienungsanleitung.
1.11 ZUSATZ- UND VORSATZANTRIEBE
ACHTUNG
Der Anbau dieser Zusatz- und Vorsatzantriebe er-
folgt entweder durch den jeweiligen Hersteller
selbst oder durch das dafür beauftragte Sanitäts-
haus und ausschließlich auf deren alleinige Verant-
wortung.
INFORMATION
Zu den jeweiligen Voraussetzungen fragen Sie bitte
beim Hersteller nach.
Bedienungsanweisung
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