Herunterladen Diese Seite drucken

Renault ALASKAN 2018 Bedienungsanleitung Seite 287

Werbung

Motorkühlflüssigkeit muss ordnungsgemäß ent-
sorgt werden. Beachten Sie die örtlichen Bestim-
mungen.
MOTORÖL
KONTROLLE DES MOTORÖLSTANDS
M9T 2.3DCI-Motor
1. Stellen Sie das Fahrzeug auf einer ebenen, waa-
gerechten Fläche ab und ziehen Sie die Feststell-
bremse an.
2. Lassen Sie den Motor an und lassen Sie ihn etwa
5 Minuten warmlaufen, bis die Kühlflüssigkeit die
normale Betriebstemperatur erreicht hat.
3. Halten Sie den Motor an.
4. Warten Sie mindestens 15 Minuten, damit das
Motoröl in die Ölwanne abfließen kann.
5. Ziehen Sie den Messstab heraus und wischen Sie
ihn ab.
6. Führen Sie den Messstab wieder vollständig ein.
7. Ziehen Sie den Messstab wieder heraus und prü-
fen Sie den Ölstand. Er sollte innerhalb des Be-
reichs
liegen.
8. Wenn der Ölstand unterhalb der Markierung
liegt, entfernen Sie die Öleinfüllkappe und füllen
Sie empfohlenes Öl durch die Öffnung ein. Füllen
Sie nicht zu viel ein
.
Ziehen Sie den Messstab beim Einfüllen von Mo-
toröl nicht heraus.
9. Prüfen Sie den Ölstand erneut mit dem Messstab.
VORSICHT
Der Ölstand sollte regelmäßig geprüft werden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit zu wenig Motoröl
betreiben, kann dies zu Motorschäden führen,
die nicht durch den Garantieschutz gedeckt
sind.
Es ist normal, dass, abhängig von den
Betriebsbedingungen des Fahrzeugs, auch
JVM0535XZ
während der Wartungsintervalle und der Ein-
fahrzeit Motoröl nachgefüllt werden muss.
WECHSELN DES MOTORÖLS UND
FILTERS
Wenden Sie sich an einen zugelassenen Händler
oder eine qualifizierte Werkstatt, wenn Motoröl und
Ölfilter ausgetauscht werden müssen.
UMWELTSCHUTZ
Es ist illegal, Kanalisation, Gewässer und Erdboden
zu verschmutzen. Nutzen Sie anerkannte Abfall-
sammeleinrichtungen,
und Kfz-Werkstätten, die Anlagen für die Entsor-
gung von Altöl und gebrauchten Ölfiltern zur Verfü-
gung stellen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich zur Be-
ratung an eine örtliche Entsorgungsstelle.
Die Umweltschutzbestimmungen sind von Land
zu Land verschieden.
Wartung durch den Fahrzeugbesitzer
Gemeindeeinrichtungen
8-7

Werbung

loading