4 Sicherheitsbestimmungen
Beim Umgang mit Hebebühnen sind die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nach BGG945:
Prüfung von Hebebühnen; BGR500 Betreiben von Hebebühnen; (VBG14) einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird besonders hingewiesen:
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Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht überschritten werden. Siehe hierzu die
Angaben auf dem Typenschild.
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Beim Betrieb der Hebebühne ist die Bedienungsanleitung stets zu befolgen.
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Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des Fahrzeugs vollständig abgesenkt sein und
darf nur in der vorgesehener Richtung erfolgen.
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Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit oder mit Sonderausstattungen ist vor dem
Positionieren der Tragarme und anheben des Fahrzeugs vorher zu prüfen ob
Beschädigungen auftreten können.
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Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne
unterwiesen sind und ihre Beschäftigung hierzu gegenüber dem Unternehmer
nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der
Hebebühne beauftragt sein. (Auszug aus BGR500) (siehe Übergabeprotokoll).
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Der korrekte Sitz der Tragteller unter dem Fahrzeug ist, nach dem das Fahrzeug etwas
angehoben wurde, nochmals zu überprüfen.
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Nach jedem Absetzen des Fahrzeugs sind die Positionen der Tragarme unter den
Aufnahmepunkten nochmals zu kontrollieren und ggf. zu justieren.
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Bei Demontage schwerer Teile ist die eventuelle Schwerpunktverlagerung zu
berücksichtigen. Das Fahrzeug ist entsprechend mit geeigneten Mitteln (z.B. Zurrgurte,
Traverse, etc.) gegen Absturz immer abzusichern.
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Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen sich keine Personen im Arbeitsbereich der
Hebebühne aufhalten.
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Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist verboten.
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Das Hochklettern an der Hebebühne und am angehobenen Fahrzeug ist verboten.
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Nach Änderungen an der Konstruktion und nach Instandsetzungen an tragenden Teilen
muss die Hebebühne von einem Sachverständigen geprüft werden.
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Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeughersteller freigegebenen Aufnahmepunkten
aufgenommen werden.
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Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu beobachten.
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Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne in explosionsgefährdeten Betriebsstätten
und feuchten Räumen (z.B Waschhallen) ist verboten.
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An der Hebebühne dürfen erst Eingriffe vorgenommen werden, wenn der Hauptschalter
ausgeschaltet und abgeschlossen ist.
20110015 OPI
SMART LIFT 2.30 SL, 2.35 SL, 2.40 SL / HYMAX S 3000, 3500, 4000
Keine Magnete an die Bediensäule bzw. in der Nähe des
Bedienelementes hängen, ansonsten kann es zu Störungen der
Elektronik und zum Ungleichlauf der Hebebühne führen.
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Betriebsa nleitung und Prüfbuch
Version 1.0