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B2 Planung Der Bühnen; Allgemeines - Peri RCS C Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Schienenklettersystem
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B2 Planung der Bühnen

Allgemeines

Bühnenbeläge fachgerecht und ent-
sprechend geltender Sicherheits-
bestimmungen ausbilden.
Die Werkstoffqualitäten müssen den
gültigen Normen entsprechen.
Stolperkanten, unnötige Aussparun-
gen und Lücken im Belag vermeiden
oder abdecken.
Der Abstand des untersten Belages
zum Bauwerk darf max. 5 cm
betragen. Lücken im Belag dürfen
max. 2 cm betragen.
Die Lücken zwischen den Belägen
benachbarter Bühnen im Arbeitszu-
stand unverschieblich abdecken oder
Auffangnetze mit einer Maschen-
weite von max. 2 cm verwenden.
Öffnungen im Belag, die für den
Arbeitsbetrieb notwendig sind,
müssen unverschiebbar abgedeckt
werden.
Zwischenbühnen montieren um
Ankerstellen sicher bedienen zu
können.
Die Beläge sämtlicher Bühnen sind
nicht als Fanggerüst ausgelegt.
Die Eignung als Fanggerüst muss
projektspezifisch ausgelegt und
nachgewiesen werden. Siehe auch
DIN EN 12811-1 sowie DIN 4420-1.
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Bohlenbelag der Arbeitsbühne
Arbeitsgerüst der Lastklasse 4
max. Belastung 300 kg/m² entspr.
DIN EN 12811-1, Tabelle 3.
Vollholz Festigkeitsklasse C24 –
EN 338; Nadelholz Güteklasse S10.
Mindestabmessungen der Bohlen:
b × d = 24 × 4 cm oder 20 x 4,5 cm.
PERI empfiehlt bei weniger als 45 mm
Bohlenstärke die einzelnen Bohlen am
Kragarm und in Feldmitte mit einem
quer verlaufenden Kantholz zu ver-
schrauben.
Mindestabmessungen b × d =
12 × 4 cm.
Alternativ: Festigkeitsklasse C16 für
Vollholz EN 338: Mindestabmessungen
der Bohlen b × d = 24 × 5 cm.
Bohlenbelag der Zwischen- und
Nachlaufbühne
Arbeitsgerüst der Lastklasse 2
max. Belastung 150 kg/m² entspr.
DIN EN 12811-1, Tabelle 3.
Vollholz Festigkeitsklasse C24 –
EN 338; (Nadelholz Güteklasse S10).
Mindestabmessungen der Bohlen:
b × d = 20 × 4 cm.
PERI empfiehlt bei weniger als 45 mm
Bohlenstärke die einzelnen Bohlen am
Kragarm und in Feldmitte mit einem
quer verlaufenden Kantholz zu ver-
schrauben.
Mindestabmessungen b × d =
12 × 4 cm.
Alternativ:
Festigkeitsklasse C16 für Vollholz
EN 338: Mindestabmessungen der
Bohlen b × d = 24 × 5 cm.
Bei Verwendung von Bohlen mit
geringerer Festigkeitsklasse oder von
Sperrholzplatten ist ein statischer
Nachweis erforderlich.
Schienenklettersystem RCS C – Kletterschalung
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung

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