Sicherheitshinweise
Systemübergreifend
Sicherheitshinweise gelten für alle
Lebensphasen des Systems.
Allgemein
Der Unternehmer muss gewährleisten,
dass die von PERI mitgelieferten AuVs
jederzeit zur Verfügung stehen und
verständlich gemacht werden.
Diese AuV kann als Grundlage zur
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
verwendet werden. Die Gefährdungs-
beurteilung wird vom Unternehmer
erstellt. Die AuV ersetzt nicht die
Gefährdungsbeurteilung!
Sicherheitshinweise und zulässige
Belas tungen berücksichtigen und
einhalten.
Für die Anwendung und Prüfung von
PERI Produkten die in den jeweiligen
Staaten und Ländern geltenden Geset-
ze und Vorschriften in der aktuellen
Fassung beachten.
Das Material und die Arbeitsplätze vor
jeder Verwendung und Montage prü-
fen auf:
■
Beschädigungen,
■
Standsicherheit und
■
Funktion.
Beschädigte Teile vor Ort sofort aus-
sortieren und nicht mehr verwenden.
Sicherheitsbauteile erst entfernen,
wenn sie nicht mehr notwendig sind.
Auf Deckenschalungen, Gerüsten und
Arbeitsplattformen:
■
nicht springen,
■
nicht rennen,
■
nichts davon oder darauf abwerfen.
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Bauseits gestellte Bauteile müssen
den in dieser Aufbau- und Verwen-
dungsanleitung und allen gültigen Ge-
setzen und Normen geforderten Eigen-
schaften entsprechen. Insbesondere
gilt, falls nicht anders angegeben:
■
Holzbauteile: Festigkeitsklasse C24
für Vollholz nach EN 338.
■
Gerüstrohre: Verzinkte Stahlrohre mit
Mindestabmessung
Ø 48,3 x 3,2 mm nach EN 12811-
1:2003 4.2.1.2.
■
Gerüstrohrkupplungen nach EN 74-1
und EN 74-2.
Abweichungen von der Regelaus-
führung sind nur nach einer weiteren
Gefährdungsbeurteilung durch den
Unternehmer zulässig.
Auf der Grundlage dieser Gefährdungs-
beurteilung geeignete Maßnahmen für
die Arbeits-, Betriebs- und Standsicher-
heit festlegen.
Entsprechende Standsicherheitsnach-
weise kann PERI auf Wunsch bereit-
stellen, wenn die Gefährdungsbeurtei-
lung und die daraus abzuleitenden
Maßnahmen vorliegen.
Vor und nach außergewöhnlichen Er-
eignissen, die schädigende Auswirkun-
gen auf die Sicherheit des Kletters-
systems haben können, muss der
Unter nehmer unverzüglich
■
eine weitere Gefährdungsbeurtei-
lung erstellen, mit deren Ergebnis-
sen geeignete Maßnahmen zur
Sicherung der Standsicherheit des
Klettersystems durchgeführt werden
müssen,
■
eine außerordentliche Überprüfung
durch eine zur Prüfung befähigte
Person veranlassen. Diese Überprü-
fung hat das Ziel Schäden rechtzeitig
zu erkennen und zu beheben, um da-
durch die sichere Benutzung des
Klettersystems zu gewähr leisten.
Außergewöhnliche Ereignisse können
sein:
■
Unfälle, Brand,
■
längere Zeiträume der Nichtbe-
nutzung,
■
Naturereignisse, z. B. starke Regen-
fälle, Vereisungen, starke Schneefäl-
le, Stürme, Blitzschlag oder Erdbe-
ben.
RCS CL Schienenklettersystem – Leichte Kletterschalung
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung