Sicherheit
Restrisiko
Restgefahren, Restrisiken
Trotz sorgfältiger Arbeit und Einhaltung der
Normen und Vorschriften ist nicht auszuschlie-
ßen, dass im Umgang mit dem Stapler weitere
Gefahren auftreten.
Sowohl der Stapler als auch alle sonstigen
Systemkomponenten entsprechen den zur
Zeit gültigen Sicherheitsbestimmungen. Auch
bei bestimmungsgemäßer Nutzung und Be-
achtung aller gegebenen Hinweise ist ein
Restrisiko nicht auszuschließen.
Auch über den engeren Gefahrenbereich des
Staplers hinaus ist ein Restrisiko nicht auszu-
schließen. Um bei einer Fehlfunktion, eines
Zwischenfalls, eines Ausfalls usw. sofort rea-
gieren zu können, müssen Personen im Ge-
fahrenbereich dem Stapler erhöhte Aufmerk-
samkeit widmen.
VORSICHT
Im Gefahrenbereich des Staplers müssen alle Perso-
nen auf die Gefahren durch den Stapler hingewiesen
sein.
Ergänzend wird auf weitere Sicherheitsvorschriften in
dieser Betriebsanleitung hingewiesen.
Die Gefahren können sein:
Austritt von Betriebsstoffen durch Undichtig-
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keit, Bruch von Leitungen und Behältern
u. Ä.,
Unfallgefahr beim Fahren durch ungünstige
●
Bodenverhältnisse wie Gefälle, Glätte, Un-
ebenheit oder schlechte Sicht etc.,
Stürzen, Stolpern u. Ä. auf dem Stapler, be-
●
sonders bei Nässe, bei ausgetretenen Be-
triebsstoffen oder vereisten Oberflächen,
Feuer- und Explosionsgefährdung durch
●
Batterien und elektrische Spannungen,
menschliches Fehlverhalten durch Nichtbe-
●
achtung der Sicherheitsvorschriften,
nicht beseitigte Gewaltschäden oder schad-
●
hafte und verschlissene Komponenten,
mangelnde Wartung und Prüfung,
●
Verwendung falscher Betriebsstoffe,
●
Überschreiten von Prüfintervallen.
●
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