Bedienung
Anhängerbetrieb
Anhängelast
GEFAHR
Im Anhängerbetrieb besteht erhöhte Unfallgefahr!
Im Anhängerbetrieb verändert sich das Fahrverhal-
ten des Staplers. Den Stapler beim Schleppen so
betreiben, dass ein sicheres Fahren und Abbremsen
des Schleppzuges jederzeit gewährleistet ist. Die
maximal zulässige Geschwindigkeit beim Schleppen
beträgt 5 km/h.
– Die zulässige Geschwindigkeit von 5 km/h nicht
überschreiten.
– Den Stapler nicht vor Schienenfahrzeuge span-
nen.
– Das Schieben von Wagen jeder Art ist unzulässig.
– Das Fahren und Abbremsen jederzeit gewährleis-
ten.
ACHTUNG
Gefahr der Bauteilbeschädigung!
Für das gelegentliche Schleppen gilt als maximale
Anhängelast die auf dem Fabrikschild angegebene
Nenntragfähigkeit. Überlastung kann zu Bauteilschä-
den am Stapler führen. Die Summe aus tatsächlicher
Anhängelast und tatsächlicher Last auf der Gabel
darf die Nenntragfähigkeit nicht überschreiten. Ent-
spricht die vorhandene Anhängelast der Nenntragfä-
higkeit des Staplers, darf gleichzeitig auf der Gabel
keine Last transportiert werden. Die Last kann auf
die Gabel und den Anhänger verteilt werden.
– Die Lastverteilung prüfen und mit der Nenntragfä-
higkeit abgleichen.
– Den zulässigen Festigkeitswert der Anhängekupp-
lung beachten.
ACHTUNG
Gefahr der Bauteilbeschädigung!
Die maximale Anhängelast gilt nur für das Schleppen
ungebremster Anhänger in der Ebene (maximale Ab-
weichung +/- 1 %) und auf befestigten Fahrwegen.
Beim Schleppen an Steigungen oder im Gefälle ist
die Anhängelast zu reduzieren. Die Einsatzbedingun-
gen ggf. dem autorisierten Service mitteilen. Dieser
stellt die erforderlichen Daten zur Verfügung.
– Den autorisierten Service informieren.
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Anhängerbetrieb
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