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Lagler ELF 200 Betriebsanleitung Seite 55

Walzenschleifmaschine
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REGELMÄSSIGE PRÜFUNGS- UND WARTUNGSARBEITEN
AUSZUG AUS DER BGV A3 (Stand 05/2012)
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zu-
stand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung
oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch
eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotech-
nischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit
bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist
nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder
Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungs-
vorschrift entsprechend beschaffen sind.
Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektri-
scher Betriebsmittel:
Anlagen / Betriebsmittel (die zu prüfen sind)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvor-
richtungen
Anschlussleitungen mit Stecker
bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Prüffrist, Richt- und Maximalwerte
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*).
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote kleiner als 2 % erreicht,
kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter
ähnlichen Bedingungen ein Jahr.
*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer
Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" (BGI 608)
Art der Prüfung
Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand.
Prüfer
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
ELF 01.01.2019
Deutsch
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HINWEIS:
Alle Maschinen und elektrischen
Betriebsmittel der Firma LÄGLER
werden, bevor sie das Werk verlassen,
einer elektrischen Prüfung sowie einer
gründlichen Sicht- und Funktionsprü-
fung unterzogen.
Eine Wiederholprüfung der Maschinen
und elektrischen Betriebsmittel muss
in Deutschland nach bestimmten Fris-
ten durchgeführt werden.
LÄGLER
fungen und Prüffristen die Vorgaben
der BGV A3 anzuwenden.
Reparaturen und Wiederholungs-
prüfungen von LÄGLER
können sie selbstverständlich in der
Serviceabteilung der Firma LÄGLER
durchführen lassen.
®
empfiehlt bezüglich der Prü-
®
-Maschinen
®
®
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