5.5 ENTLEERUNG DES STAUBSACKS
WARNUNG!
BRANDGEFAHR durch Funkenbildung beim Schleifen:
•
Der Staubsack muss immer direkt nach dem Schleifen
von der Maschine entfernt und im Freien in einen nicht
brennbaren Behälter entleert werden! Verschließen Sie
diesen Behälter mit einem nicht brennbaren Deckel und
lagern Sie ihn unbedingt im Freien!
•
Bewahren Sie gebrauchte Staubsäcke immer in geschlos-
senen und nicht brennbaren Behältern auf!
•
Beachten Sie den Warnhinweis am Führungsrohr
(Abb. 43)!
GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG durch Stäube:
Damit die Staubwerte in der Luft die vorgeschriebenen Grenz-
werte nicht überschreiten, beachten Sie:
•
Der Staubsack muss spätestens bei einer Befüllung von
einem Drittel entleert werden, um eine Verschlechterung
der Absaugung durch die fehlende Filterfläche zu vermei-
den!
•
Arbeiten Sie nicht mit einem überfüllten Staubsack!
•
Die Entleerung des Staubsacks muss im Freien durchge-
führt werden!
•
Beim Entleeren des Staubsacks muss eine Atemschutz-
maske (mindestens Filterklasse P2) getragen werden!
•
Den Staubsack nicht waschen, flicken oder in sonstiger
Weise reparieren!
•
Beschädigte Staubsäcke müssen durch neue ersetzt
werden!
ELF 01.01.2019
Deutsch
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ARBEITEN MIT DER ELF
Abb. 43
Den Warnhinweis am Führungsrohr beachten!
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