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Verlegung Von Wavin Abwasser Systemen In Notwendigen Fluren; Führung Von Leitungen Durch Bestimmte Wände Und Decken - Wavin As+ Technisches Handbuch

Hausabflussrohrsysteme
Inhaltsverzeichnis
Verlegung von Wavin Abwasser systemen
in notwendigen Fluren
Rockwoll RS 800,
Dicke min. 30 mm
Isolierung Baustoffklasse
A1/A2/B1/B2
Gebäude besonderer Art und Nutzung
Bei Gebäude besonderer Art und Nutzung sind folgende
Sonder-Verordnungen zu beachten (Downloadmöglichkeit unter
www.is-argebau.de):
Krankenhaus-Verordnung inkl. Seniorenheime
oder ähnliche Einrichtungen
Verkaufsstätten-Verordnung
Versammlungsstätten-Verordnung
Beherbergungsstätten-Verordnung
Kindergarten-Verordnung
Garagenverordnung
Hochhaus-Richtlinien
Schulbau-Richtlinien
www.wavin.de
Führung von Leitungen durch bestimmte Wände
und Decken
Nach § 40 (1) MBO 2002 dürfen Leitungen durch Brandwän-
de, nach § 30 MBO 2002 durch Wän de, nach § 29 MBO 2002
durch Treppenraumwände und Wände von Räumen, nach §
35 MBO 2002 durch Trennwände und Decken, für die jeweils
eine Feuerwiderstandsdauer F30 – F90 vorgeschrieben ist, nur
hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und
Rauch nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen
getroffen sind; dies gilt nicht für Decken innerhalb von Woh-
nungen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Leitungs-
durchführungen den Anforderungen der Abschnitte 4.1 und 4.3
entsprechen.
Hinweis für folgende Bundesländer: In den F30-Bundesländern
(alle Länder außer Nieder sachsen und Nordrhein-Westfalen) müssen
klassifizierte Abschottungssysteme bei Leitungsdurchführungen in
F30-Bauteilen eingesetzt werden. Selbst bei den nicht F30-Ländern ist
es zu empfeh len, klassifizierte Abschottungssysteme bei Leitungsdurch-
führungen in F30-Bau teilen einzusetzten, da die MBO 2002 nach und
nach in allen Bundesländern eingeführt wird.
Hinweise zu F30-Bauteildurchführungen:
Bei Durchführungen durch feuerhemmende Bauteile sollten im Durch-
führungsbereich Abschottungen mit einer Feuerwiderstandsdauer von
30 Minuten aus mineralischen Dämmstoffen, Schmelzpunkt > 1000 °C,
eingesetzt werden.
Bei nicht brennbaren Rohren d ≤ 160 mm können auch Durchführungen
mit R30-Nachweis und bei d > 160 mm müssen Systeme mit R30-Nach-
weis (ABP/ABZ/aBG) eingebaut werden.
Bei brennbaren Rohren (B1/ B2) mit einem Außendurchmesser d > 32 mm
müssen Abschottungen mit R30-Nachweis (ABP/ABZ/aBG) eingebaut
werden.
Hausabflussrohrsysteme Technisches Handbuch
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