2.3 Installation
Hinter Pumpen und Hebeanlagen kann es in der gesamten
Installation zu Druckschlägen kommen. Daher sind alle Form-
teile mit LKS-Schellen auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass
aufgrund von Druckstößen eine ausreichende Befestigung ge-
wählt wird. Die auftretenden dynamischen Belastungen müssen
an das Tragewerk abgeleitet werden.
In Regenwasseranlagen sind die Formteile im Umlenkungs-
bereich als kritisch zu betrachten. Somit müssen bei Rich-
tungsänderungen die Formteile mit LKS-Schellen ausgestattet
werden. In der Vertikalen (Fallleitung) müssen keine separaten
LKS-Schellen berücksichtigt werden. Diese Verbindungen sind
bei Berücksichtigung unserer Befestigungsvorgaben hier im
technischen Handbuch und dem Einsatz der LKS-Schelle im
Umlenkungsbereich entsprechend gesichert.
LKS-Schellensicherung
LKS Sicherungschellen
gegen Auseinandergleiten
Abb. 36
Die Wavin LKS-Schellen sind für die Schallschutzrohrsysteme
Wavin AS+ und SiTech+ in den Dimensionen DN 50 – DN 200
lieferbar.
Die benötigten Größen der Manschetten und die dazu gehöri-
gen Artikelnummern finden Sie im Wavin AS+ Lieferprogramm
auf der Seite 116.
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Hausabflussrohrsysteme Technisches Handbuch
Wavin Q-Bic
Abb. 37: Montageschritte Wavin LKS-Schelle
Schallschutzmaßnahmen
Sofern in Räumen die bauaufsichtlichen Bestimmungen über
„Schallschutz im Hochbau" (DIN 4109) zu beachten sind und
der von den verlegten Leitungen herrührende Schallpegel
30 dB (A) nicht überschreiten darf, sind die in den technischen
Baubestimmungen für alle haustechnischen Anlagen getroffe-
nen Festlegungen über die Zuordnung der Rohrleitungsführung
zu den jeweiligen Grundrissanordnungen zu berücksichtigen.
Abwasserleitungen dürfen nicht frei durch Aufenthaltsräume
geführt werden. An Massivwänden, die an Aufenthaltsräumen
grenzen, dürfen sie nur dann angebracht werden, wenn
die Wände eine flächenbezogene Masse von mindestens
220 kg/m² besitzen (siehe DIN 4109-5 2020-08).
Gleiche Anforderungen gelten auch, wenn sie innerhalb von
Schlitzen nach DIN 1053 angebracht werden und auf der dem
schutzbedürftigen Raum zugekehrten Seite ein Mindestwand-
gewicht von 220 kg/m² im Schlitzbereich verbleibt. Schächte
oder Mauerschlitze sind durch eine auf einen Putzträger (Rabitz
oder Streckmetall) aufgebrachte, mindestens 1,5 cm dicke
Putzschicht zu verkleiden. Zwischen Rohr und Putzträger
dürfen keine Schallbrücken entstehen. Vorbeugend sollten dort
Rohrummantelungen der Baustoffklassen A1, A2, B1, B2 (z. B.
Glas- oder Mineralwolle, Kunststoffisolierungen) vorgesehen
werden.
Da die Leitungsführung einen wesentlichen Einfluss sowohl auf
die Entstehung als auch auf die Minderung von Geräuschen
hat, sind Maßnahmen zu treffen, die die Fließ- und Aufprallge-
räusche mindern. Deshalb ist fallendes Abwasser möglichst
etappenweise umzulenken, nie abrupt, da schalltechnisch un-
günstig. Bei Gebäuden mit mehr als 3 Geschossen (> 10 m) wird
daher der Einsatz einer Beruhigungsstrecke von 250 mm beim
Übergang der Fallleitung in die liegende Leitung gefordert. Dazu
können zwei 45° Bögen und ein Langschenkelbogen verwendet
werden (siehe Abb. 38).
Tel. +49 5936 12-0 | info@wavin.de