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Garantie; Garantiebedingungen Für Wavin Sitech+ Und Wavin Pe - wavin AS+ Technisches Handbuch

Hausabflussrohrsysteme
Inhaltsverzeichnis

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6. Garantie

Garantiebedingungen für Wavin SiTech+ und Wavin PE
1.
Umfang der Garantie
Wir garantieren, dass die mit höchster Sorgfalt herge-
stellten Wavin SiTech+ oder Wavin PE Produkte frei von
Material- und Herstellungs fehlern sind. Die Rohre und
Formteile werden aus einwandfreien Rohstoffen hergestellt
und während der Produktion kontinuierlich geprüft und
darüber hinaus gemäß den Richtlinien des Überwachungs-
vertrages von der MPA Darmstadt bzw. IMA Dresden
regelmäßig überwacht.
2.
Voraussetzung der Garantie
2.1 Die Garantie erfolgt unter der Voraussetzung, dass der
Schadensfall nicht länger als 10 Jahre nach Inbetrieb-
nahme der Wavin SiTech+ oder Wavin PE Produkte eintritt.
2.2 Voraussetzung ist weiter, dass die Garantieurkunde inner-
halb von drei Monaten nach Inbetriebnahme vollständig
ausgefüllt und unterschrieben bei Wavin eingegangen ist.
2.3 Sofern andere als Wavin Produkte (sowohl Rohre als auch
Formteile) verwendet werden oder die Montage nicht mit
einem von Wavin freigegebenen Werkzeug durchgeführt
wird, verliert diese Garantieerklärung ihre Gültigkeit.
2.4 Die Garantieleistung von Wavin entfällt, wenn nicht nach-
gewiesen wird, dass die vorgeschriebenen aktuellen
Planungs-, Montage- und Bedienungsrichtlinien einge-
halten wurden, welche unter www.wavin.de Download-
Bereich „Technisches Handbuch Hauabflusssrohrsysteme"
abgerufen werden können. Die Erstellung der Anlage muss
durch eine eingetragene und fachkundige Fachfirma erfolgt
sein. Beschädigungen aller Art durch Fremdeinwirkung
(z. B. angebohrte Leitungen, Frostschäden, Überdruck,
Über temperatur, Einwirkung durch Chemikalien usw.) und
Montagefehler oder Montagemängel sind von der Garantie
ausgeschlossen.
2.5 Im Schadensfall muss Wavin unverzüglich, spätestens
innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Schadens und
vor Durchführung von Behebungsmaßnahmen, Gelegenheit
zur Schadensuntersuchung gegeben werden. Wird dies
unterlassen, so sind Garantieleistungen ausgeschlossen.
2.6 Etwaige Maßnahmen von Wavin zum Zwecke der
Schadens minderung gelten nicht als Anerkenntnis einer
Garantie haftung. Verhandlungen über Ersatzleistungen gel-
ten in keinem Fall als Verzicht auf den Einwand, dass die
Anzeige gemäß 2.5 nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet
oder sonst ungenügend gewesen ist.
www.wavin.de
3.
Inhalt und Durchführung der Garantie leistungen
3.1 Die Haftung von Wavin beinhaltet den kostenlosen Ersatz
für Wavin SiTech+ oder Wavin PE Produkte, an denen
Schäden aufgetreten sind, die nachweisbar auf Material-
und /oder Herstellungsfehler in unserem Werk zurück zu-
führen sind und für die uns ein Verschulden trifft.
Ersetzt werden in diesem Zusammen hang auch Schäden,
die entstehen, um die mangelhaften Produkte freizulegen,
auszubauen oder abzunehmen und gegen einwandfreie
Wavin-Produkte auszuwechseln oder zu verlegen.
Dazu zählen auch die erforderlichen Instandsetzungs-
arbeiten, um den Zustand wieder herzustellen, der vor
Schadens eintritt bestand.
3.2 Ein Ersatz für Nutzungs- und Produktionsausfall, Betriebs-
still stand und Wertminderung sowie weitere nur mittelbare
Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für alle übrigen nicht bereits unter Ziff. 3.1 erfassten Sach-
und /oder Personenschäden haftet Wavin in gesetzlichem
Umfang.
3.3 Wavin übernimmt die Haftung nach Ziff. 3.1 gem. folgender
Staffelung:
bis 7,5 Jahre nach Inbetriebnahme € 1.000.000,- pro
Schadensursache und bis zu € 1.000.000,- für alle
Schadensursachen pro Jahr
zwischen 7,5 Jahren bis 10 Jahren nach Inbetrieb-
nahme: € 500.000,- pro Schadensursache und bis zu
€ 500.000,- für alle Schadensursachen pro Jahr.
3.4 Der Berechtigte aus dieser Garantie muss im Falle einer
Inanspruchnahme einer Garantieleistung die ordnungs-
gemäß ausgefüllte Garantieurkunde vorlegen.
3.5 Wavin behält sich das Recht vor, Fachfirmen nach eigener
Wahl mit der Durchführung von eventuellen Sanierungs-
maßnahmen zu beauftragen.
3.6 Die Inanspruchnahme einer Garantieleistung während
der Garantiezeit verlängert die Gesamtdauer der Garantie
nicht.
3.7 Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
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