1.3 Abwassertechnik nach
DIN EN 12056 und DIN 1986-100
Verlegung
Die Schmutzwasserfallleitungen sind
ohne Nennweitenänderungen
und möglichst geradlinig durch die einzelnen Etagen
bis über das Dach zu führen.
Anschlüsse ≤ DN 70 müssen mit Abzweigen von 87,5°
ausgeführt werden.
Nebeneinanderliegende Wohnungen dürfen nur unter bestimm-
ten Voraussetzungen an eine gemeinsame Schmutzwasserlei-
tung angeschlossenen werden:
1. Erforderliche Maßnahmen zum Brandschutz sind erfüllt.
2. Schallschutzanforderungen sind erfüllt.
Weiter sind bei Richtungsänderungen von Schmutzwasserfall-
leitungen wegen der dadurch entstehenden Druckverhältnisse
entsprechende verlegetechnische Maßnahmen erforderlich.
Erforderliche Verziehungen ≤ 1 Meter und ≤ 45° können ausge-
führt werden. Größere Verziehungen sind mit 2 x 45° Bögen und
einem Zwischenstück vom 250 mm auszuführen. Wavin bietet
hier eine einfache Variante in Form von Langschenkelbögen an
(siehe Abb. 7).
Abb. 7: Wavin AS+ Langschenkelbogen
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Hausabflussrohrsysteme Technisches Handbuch
Bei der Umleitung von Fallleitungen in eine Sammel- bzw.
Grundleitung sind je nach Höhe der Fallleitung unterschiedliche
Regeln zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann
es vor und/oder nach der Umlenkung in die liegende Leitung zu
Über- bzw. Unterdruckbildung im betreffenden Leitungs bereich
kommen.
Negative Folgen können das Leersaugen von Geruchverschlüs-
sen oder Abwasseraustritt im gefährdeten Bereich sein.
Die DIN 1986-100 unterscheidet deshalb:
Fallleitungen bis 10 m Höhe
Bei Fallleitungen die nicht länger als 10 m sind, kann die
Umlenkung in die liegende Leitung mit einem Bogen von 87,5°
durchgeführt werden. Hydraulisch und schallschutztechnisch
betrachtet, ist allerdings eine Umlenkung mit 2 x 45° Bögen die
optimalere Lösung.
Fallleitungen > 10 m bis 22 m Höhe
Bei Fallleitungsverziehungen > 2 m sind folgende Bereiche
von Entwässerungsanschlüssen freizuhalten:
1. Mind. 2 m oberhalb des zulaufseitigen Bogens
2. Mind. 1 m nach dem ablaufseitigen Bogen sowie 1 m
vor dem ablaufseitigen Bogen der Verziehung in einer
liegenden Leitung (siehe auch Abb. 8)
Ausgenommen sind hiervon Fallleitungsverziehungen mit
Richtungsänderungen bis 45°.
Bei der Verziehung der Fallleitung sind die zulauf- und ablauf-
seitigen Bögen mit einem Langschenkelbogen von 250 mm
Länge aufzulösen.
Tel. +49 5936 12-0 | info@wavin.de