1.4 Brandschutz
Gebäudeklassen
Gebäudeklasse
GK 1 (a+b)
Bauteile
OKF = Oberkante
Freistehende Gebäude
Fußboden von Aufent- ≤ 7 m OKF (≤ 2 Nutzungs- (≤ 2 Nutzungseinheiten
haltsräumen ab
einheiten und insgesamt
Oberkante Erdreich
≤ 400 m²)
Bauteile in Keller-
geschossen (Decken),
MBO §31 (2)
Bauteile in Ober-
Keine Anforderung
geschossen (Decken),
MBO §31 (1)
Raumabschließende
Keine Anforderung
Trennwände in Ober-
geschossen, z. B.
Wohnungstrennwände
bzw. Trennwände von
Nutzungseinheiten,
MBO §29
Wände von
Keine Anforderung
notwendigen Fluren
und Ausgänge
ins Freie, MBO §36 (4)
Wände von
Keine Anforderung
notwendigen
Treppenräumen,
MBO §35 (3)
Gebäudetrennwände / Keine Anforderung
Brandwände,
MBO §30
1) Laut § 40 werden keine Anforderungen an die Abschottung von Leitungsanlagen, Installationsschächten, Kanälen und Leitungsanlagen innerhalb von Wohnungen und Nutzungs einheiten
mit nicht mehr als 400 m² und nicht mehr als 2 Geschossen gestellt.
2) Für Decken zu Dachräumen und Flachdächern gelten keine besonderen Anforderungen, wenn sich im Dachraum keine Aufenthaltsräume befinden.
3) In Sonderbauten gelten differenzierte Anforderungen. Details sind den Sonderbauordnungen und dem speziellen Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung zu entnehmen.
4) Abschottungen für F60-Bauteile sind zurzeit im Markt nicht verfügbar, deshalb Abschottungen für F90-Bauteile einbauen.
Leitungsdurchführung mit Anforderun-
gen an den Wärme- und Schallschutz.
Schallschutzanforderungen an:
DIN 4109/VDI 4100
Bei Einhaltung der Tabelle werden i. d. R. alle bisherigen und neuen Anforderungen abgedeckt.
Hinweis: In den F30-Bundesländern müssen klassi fizierte Abschottungssysteme bei Leitungsdurch führungen in F30- Bauteilen eingesetzt werden. Selbst bei den nicht
F30-Ländern ist es zu empfehlen, klassi fizierte Abschottungssysteme bei Leitungsdurchführungen in F30-Bauteilen einzusetzen.
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Hausabflussrohrsysteme Technisches Handbuch
GK 2
Gebäude ≤ 7 m OKF
und insgesamt
≤ 400 m²)
1)
1)
F30
Keine Anforderung
F30-A
F60/F90-AB
4)
Wärmeschutzanforderungen im Bereich der Durchführungen:
Leitung warm
Leitung kalt
Abflussleitungen
GK 3
GK 4
Sonstige Gebäude
Gebäude ≤ 13 m OKF
≤ 7 m OKF
(Nutzungseinheiten
1)
mit jeweils nicht mehr
als 400 m²)
1)
F90
F90
F30
2)
F60/F90
2) 4)
F30
F60/F90
4)
Obergeschoss
Obergeschoss
F30
F30
Keller
Keller
F30
F90
F30-A
F60/F90-A
4)
F60/F90-AB
4)
F60/F90-AB
4)
Leitungsabschottung in F30- Bauteilen
mit Anforderungen an den Wärme-,
Schall- und Brandschutz.
EnEV 50 %
DIN 1988, Teil 2
keine
GK 5
Sonderbauten
Hotels
Versammlungs-
stätten
Sportstätten
Schulen
Krankenhäuser
jeder Bauhöhe
Sonstige Gebäude
Hochhäuser
≤ 22 m OKF
≥ 22 m OKF
1)
3)
F90
F90/F120
3)
F90
2)
F90
2)
F90
F90
3)
Obergeschoss
Obergeschoss
F30
F30
Keller
Keller
F90
F90
F90-A
F90-A
3)
F90-A
F90-A
3)
Leitungsabschottung in F60- / F90- /
F120-Bauteilen mit Anfor de rungen an
den Wärme-, Schall- und B randschutz.
© Manfred Lippe 2013
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