3. UMGANG MIT DER GUMMIRAUPE
3.3 Nicht zugelassene Arbeiten
Folgende Arbeiten sind nicht gestattet:
•
Arbeiten und Kehren auf Schotter, Steinbetten mit harten
Kanten, Verstärkungsstreben aus Stahl, Stahlschrott und
Stahlplattenkanten beschädigen die Gummiraupen.
•
An Baustellen in Flüssen, wo sich viele Steine
unterschiedlicher Größen befinden, können sich kleine
Steine in den Gummiraupen festsetzen und sie beschädigen
und zum Abfallen der Gummiraupen führen.
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Lassen Sie kein Öl oder chemische Lösungsmittel auf die
Gummiraupen kommen. Sofort abwischen: Nicht über Öl
o.ä. auf der Straßendecke fahren.
•
Keine heißen Stellen befahren wie z.B. Feuer, Stahlplatten,
die langer Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind und neu
verlegten Asphalt.
•
Langfristige Lagerung: unter Dach, vor Sonne und Regen
geschützt.
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BETRIEB