III BETRIEB
3.3 Nicht zugelassene Arbeiten
Folgende Arbeiten sind nicht gestattet:
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Arbeiten und Wenden auf Schotter, Steinbetten mit harten Kanten,
Verstärkungsstreben aus Stahl, Stahlschrott und Stahlplattenkanten
beschädigen die Gummiraupen.
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An Baustellen in Flüssen, wo sich viele Steine unterschiedlicher
Größen befinden, können sich kleine Steine in den Gummiraupen
festsetzen und sie beschädigen und zum Ablaufen der Gummiraupen
führen.
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Lassen Sie kein Öl oder chemische Lösungsmittel auf die
Gummiraupen kommen.
Sofort abwischen: Nicht über Öl o.ä. auf der Straßendecke fahren.
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Keine heißen Stellen befahren wie z.B. Feuer, Stahlplatten, die langer
Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind, sowie neu verlegten Asphalt.
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Langfristige Lagerung unter Dach, vor Sonne und Regen geschützt.
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