EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
Geräuschemissions-Begrenzungssystem
Die Bestandteile des Motors, des Motoransaugtrakts und der Auspuffanlage
dürfen nicht verändert werden, da sonst die örtlich geltenden Geräuschemissi-
onsvorschriften nicht mehr erfüllt werden (z. B. EPA 40 CFR 205).
Betrieb auf öffentlichem Gelände in den USA
Ihr POLARIS-Fahrzeug ist mit einem Funkenfänger ausgerüstet, der geprüft und
nach der USFS-Norm 5100-1C zertifiziert wurde. Nach US-Gesetz muss dieser
Funkenfänger montiert und funktionsfähig sein, wenn das Fahrzeug auf öffentli-
chem Gelände gefahren wird.
Der Betrieb von Geländefahrzeugen auf öffentlichem Gelände in den USA,
wird durch 43 CFR 420 geregelt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Die Vorschriften der US-Bundesregierung können auf www.gpoaccess.gov/
ecfr/eingesehen werden.
Kurbelgehäuse-Abgasregelung
Dieser Motor ist mit einem geschlossenen Kurbelgehäuse ausgerüstet. Die nicht
verbrannten Gase werden zurück über den Ansaugtrakt in den Brennraum gelei-
tet. Alle Abgase gelangen durch die Auspuffanlage an die Außenluft.
Abgasreinigungsanlage
Die Abgasemissionen werden durch die Motorbauart begrenzt. Die Kraftstoffzu-
fuhr wird durch die elektronische Kraftstoffeinspritzung (EFI) geregelt. Die
Bestandteile des Motors und des EFI wurden im Werk auf optimale Wirkungs-
grade eingestellt und sind nicht justierbar.
Das Emissionsprüfzeichen befindet sich am unteren Fahrgestell hinter dem
rechten Vorderrad.
Elektromagnetische Störungen
Die Funkenzündanlage erfüllt die kanadische Norm ICES-002.
Dieses Fahrzeug erfüllt die EFI-Anforderungen der europäischen Richtlinien
97/24/EG und 2004/108/EG.
Nicht ionisierende Strahlung: Dieses Fahrzeug strahlt etwas elektromagnetische
Energie ab. Personen mit aktiven oder passiven implantierbaren, medizinischen
Geräten (z. B. Kardiographen oder Herzschrittmacher) sollten die für ihr Implantat
geltenden Beschränkungen und die für das Fahrzeug geltenden elektromagneti-
schen Normen und Richtlinien prüfen.
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