EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
GERÄUSCHEMISSIONS-BEGRENZUNGSSYSTEM
Die Bestandteile des Motors, des Motoransaugtrakts und der Auspuffanlage dürfen nicht
verändert werden, da sonst die örtlich geltenden Geräuschemissionsvorschriften nicht
mehr erfüllt werden (z. B. EPA 40 CFR 205).
BETRIEB AUF ÖFFENTLICHEM GELÄNDE IN DEN USA
Ihr POLARIS-Fahrzeug ist mit einem Funkenfänger ausgerüstet, der geprüft und nach der
USFS-Norm 5100-1C zertifiziert wurde. Nach US-Gesetz muss dieser Funkenfänger
montiert und funktionsfähig sein, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Gelände gefahren
wird.
Der Betrieb von Geländefahrzeugen auf öffentlichem Gelände in den USA, wird durch
43 CFR 420 geregelt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Vorschriften der US-
Bundesregierung können auf www.gpoaccess.gov/ecfr/ eingesehen werden.
KURBELGEHÄUSE-EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
Dieser Motor ist mit einem geschlossenen Kurbelgehäuse ausgerüstet. Die nicht
verbrannten Gase werden zurück über den Ansaugtrakt in den Brennraum geleitet. Alle
Abgase gelangen durch die Auspuffanlage an die Außenluft.
ABGASREINIGUNGSANLAGE
Die Auspuffgase dieses Fahrzeugs hängen von der Motorbauart und den im Werk
vorgenommenen Kraftstoffzufuhr- und Zündungseinstellungen ab. Der Motor und die dazu
gehörigen Komponenten müssen nach den POLARIS-Spezifikationen gewartet werden,
um ihre optimale Leistung erhalten zu können.
Das Einstellen der Leerlaufdrehzahl des Motors ist die einzige Einstellung, die POLARIS
dem Nutzer selbst auszuführen empfiehlt. Alle anderen Einstellungen sollten von einem
POLARIS-Vertragshändler vorgenommen werden.
Das Emissionsprüfzeichen befindet sich am rechten vorderen Rahmenträger.
Werden Vorrichtungen eingebaut, die faktisch zu einer Erhöhung des Schadstoffausstoßes
über die gesetzlich zulässigen Werte hinaus führen, wird jegliche Gewährleistung des
Herstellers hinfällig. Zudem kann dies gegen gesetzliche Meldepflichten und
Betriebsanforderungen für das Fahrzeug verstoßen.
ELEKTROMAGNETISCHE STÖRUNGEN
Die Funkenzündanlage erfüllt die kanadische Norm ICES-002.
Dieses Fahrzeug erfüllt die EFI-Anforderungen der europäischen Richtlinien 97/24/EG und
2004/108/EG.
Nicht ionisierende Strahlung: Dieses Fahrzeug strahlt etwas elektromagnetische Energie
ab. Personen mit aktiven oder passiven implantierbaren, medizinischen Geräten (z. B.
Kardiographen oder Herzschrittmacher) sollten die für ihr Implantat geltenden
Beschränkungen und die für das Fahrzeug geltenden elektromagnetischen Normen und
Richtlinien prüfen.
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