Wartung und Pflege
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Wartung und Pflege
6.1
Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten, sind die
in der unteren Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen
durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden; ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur in drucklosem, stromlosen und bei stillgelegtem Zustand des Gerätes erfolgen!
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
6.1.1
Elektrik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
43500032
Auszuführende Arbeiten
•
Sämtliche Elektroverschraubungen und -verbindungen kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden)
•
Überprüfung aller Sicherungen (wenn vorhanden)
•
Überprüfung der Elektroverkabelung auf Knick und Scheuerstellen, bei Bedarf
Reparatur (durch qualifiziertes Personal)
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