Sicherheit
2.5
Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
2.6
Unfallschutz
•
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
•
Vorsicht bei Gewitter!
•
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
•
Vorsicht bei nassen, angefrorenen und verschmutzten Baustoffen!
•
Das Arbeiten mit dem Gerät bei Witterungsverhältnissen unter 3 °C (37,5 °F) ist verboten!
Es besteht die Gefahr des Abrutschens der Greifgüter bedingt durch Nässe oder Vereisung.
2.7
Funktions- und Sichtprüfung
2.7.1
Elektrik
•
Alle Elektroleitungen vor jedem Arbeitseinsatz auf korrekten Anschluss prüfen.
•
Defekte Elektroteile im stromlosen Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
•
Die Elektroleitungen dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und Senkbewegungen an
keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreisen.
2.7.2
Mechanik
•
Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
•
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
•
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
•
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss
sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
•
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
•
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
•
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
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•
Schutzkleidung
•
Schutzhandschuhe
•
Sicherheitsschuhe
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Gehörschutz
V1
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