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Haftungsausschluss; Patent - Sartorius Stedim Biotech BioWelder Total Containment TC 2000 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 47
52
Allgemein
3.2

Haftungsausschluss

Sachgemäße Handhabung und bestimmungsgemäße Verwendung
Sartorius Stedim Biotech übernimmt keine Haftung für Mängel und Schäden, die
durch unsachgemäße Handhabung und nicht bestimmungsgemäße Verwendung des
Produkts verursacht wurden .
Unsachgemäße Handhabung liegt vor bei Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung,
insbesondere der Inbetriebnahmeanweisungen . Das Gerät ist nur in der Originalver-
packung oder in entsprechender Sicherheitsverpackung zurückzuschicken . Wir haften
nicht für Transportschäden . Der BioWelder® TC wurde für den industriellen Einsatz
entwickelt und darf nicht für humanmedizinische Anwendungen verwendet werden .
Wir haften nicht für Fehler, die auf den Anschluss des Geräts an ein Netzwerk zurück-
zuführen sind . Das System darf nur für den in der Bedienungsanleitung angegebenen
Verwendungszweck eingesetzt werden . Jegliche hiervon abweichende Verwendung
oder das Nachrüsten des Geräts ohne schriftliche Genehmigung von Sartorius Stedim
Biotech gelten als nicht bestimmungsgemäße Verwendung . Sartorius Stedim Biotech
übernimmt keine Haftung für hieraus entstandene Schäden . Das Risiko trägt allein
der Betreiber .
Haftung
Im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung seitens gesetzlicher Vertreter
oder leitender Mitarbeiter und im Falle erheblicher Verstöße gegen vertragliche
Pflichten durch dieselben bzw . andere Mitarbeiter haftet Sartorius Stedim Biotech im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen . Sartorius Stedim Biotech haftet weder bei
geringfügigen Verstößen gegen vertragliche Pflichten durch andere Mitarbeiter noch
im Falle leicht fahrlässiger Handlungen gesetzlicher Vertreter oder leitender Mitarbei-
ter . Sartorius Stedim Biotech haftet keinesfalls für nicht typischerweise mit dieser Art
von Vertrag verbundene oder kaum vorhersehbare Verluste . Dies gilt insbesondere,
ohne hierauf begrenzt zu sein, für Ansprüche aufgrund entgangener Gewinne oder
Folgeschäden . Bei Ansprüchen im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes gilt das
Gesetz einschränkungslos . Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
gelten nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung . Dies gilt ebenfalls
im Hinblick auf Handlungen der Erfüllungsgehilfen von Sartorius Stedim Biotech .
Sartorius Stedim Biotech haftet im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen im
Falle schuldhafter physischer Verletzung und Gefahren für Leben und Gesundheit .
Sollte bei Kundenansprüchen die Feststellung der Schuldhaftigkeit erforderlich sein,
obliegt die Nachweispflicht dem Kunden, es sei denn, dass das Gesetz anders lautende
Bestimmungen vorsieht oder die Beweislast dem Kunden nicht zugemutet werden
kann .
3.3

Patent

®
BioWelder
Total Containment ist eine eingetragene Handelsmarke der Sartorius
Stedim Biotech GmbH .
Der Hersteller behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
Änderungen und Verbesserungen an dem Produkt und dem in dieser Anleitung
beschriebenen Prozess vorzunehmen .
Alle eingetragenen Handelsmarken und Patente sind Eigentum ihrer jeweiligen
Inhaber .

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