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Gesetzliche Bestimmungen Für Schnelle E-Bikes - RIESE & MÜLLER Avenue Originalbetriebsanleitung

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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
FÜR SCHNELLE E-BIKES
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Sie benötigen einen Klasse M-, einen Motor-
rad- oder einen anderen Kraftfahrzeug-
Führerschein, um ein schnelles E-Bike im
öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Sie müssen auch ein Versicherungskenn-
zeichen erwerben und montieren. Solche
Kennzeichen bekommen Sie in der Regel bei
Ihrer Bankfiliale oder in Versicherungsbüros.
Hierzu benötigen Sie die Fahrzeugpapiere,
die Ihnen beim Kauf ausgehändigt wurden.
Wir empfehlen übrigens gleich einen Voll-
kaskoschutz für das Fahrzeug mit abzu-
schließen. Das Kennzeichen bitte am dafür
vorgesehenen Halter am Gepäckträger
befestigen.
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FAHRRADHELM
Ein schnelles E-Bike kann Sie in Geschwin-
digkeitsbereiche (bis über 40 km/h) bringen,
die bisher nur Krafträdern vorbehalten
waren. Daher ist das Tragen eines
Helmes vorgeschrieben. Es besteht keine
Motorradhelm Pflicht. Wir empfehlen einen
Helm der sowohl EN 1078 und EN 1077 erfüllt.
Oft werden solche Helme E-Bike- oder
Pedelec-Helm genannt.
BENUTZUNG VON RADWEGEN
Mit einem schnellen E-Bike dürfen Sie inner-
orts nur für Mofa oder S-Pedelec freigege-
bene Radwege benutzen. Außerorts dürfen
Sie Radwege benutzen, wenn sie nicht für
Mofas gesperrt sind.
VERPFLICHTEND
Wir weisen ausdrücklich noch einmal auf die
vorgeschriebenen Reflektoren wie auch den
Rückspiegel hin.
KINDERTRANSPORT
Bei schnellen E-Bikes ist die Montage eines
Kindersitzes zulässig. Der Transport von
Kindern in Kinderanhängern ist jedoch nicht
gestattet.
UM- UND ANBAUTEN AN SCHNELLEN E-BIKES
Ihr Fahrzeug ist durch eine Abnahme bei uns
im Werk in seiner technischen Ausführung
festgelegt. Daher führen Änderungen und
Anbauten bestimmter Komponenten Ihres
schnellen E-Bikes zu einem Erlöschen der
Betriebserlaubnis.
Getauscht werden dürfen:
Reifen
ECE-R75 geprüfte Reifen gleicher
Breite und gleichen Durchmessers
(andere Reifengrößen sind möglich,
siehe Angaben im Fahrzeugschein).
HINWEIS!
Alle anderen Komponenten müssen
entweder die Originalteile oder Teile
mit einer ABE sein. Oder aber die
Änderung wird einem technischen
Dienst (z.B. TÜV oder DEKRA) vorge-
führt, für unbedenklich erklärt und
in die Papiere nachgetragen.
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