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Gesetzliche Bestimmungen Für Schnelle E-Bikes - RIESE & MÜLLER Avenue Originalbetriebsanleitung

E-bikes
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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
FÜR SCHNELLE E-BIKES
Sie benötigen einen Klasse AM-, einen Motorrad- oder einen anderen Kraftfahrzeug-Führer-
schein, um ein schnelles E-Bike im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Sie müssen ein Versicherungskennzeichen erwerben und montieren.
Das Tragen eines geeigneten Helms ist vorgeschrieben. In den Niederlanden wird ein Helm
gemäß NTA 8776 gefordert. Dieser Helm wird auch in anderen EU-Ländern in Zukunft
verpflichtend werden.
Mit unseren schnellen E-Bike des Modelljahrs 2017 oder älter dürfen Sie innerorts nur für
Mofa, E-Bike oder S-Pedelec freigegebene Radwege benutzen. Außerorts dürfen Sie Rad-
wege benutzen, wenn sie nicht für Mofa, E-Bike oder S-Pedelec gesperrt sind.
Bei schnellen E-Bikes ist die Montage eines Kindersitzes zulässig. Der Transport von Kindern
in Kinderanhängern kann für schnelle E-Bikes verboten sein. Informieren Sie sich bei der
je weiligen Straßenverkehrsbehörde über die aktuell geltende Gesetzeslage..
Ihr Fahrzeug ist durch eine Abnahme bei Riese & Müller in seiner technischen Ausführung
festgelegt. Daher führen Änderungen und Anbauten bestimmter Komponenten Ihres
schnellen E-Bikes zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Getauscht werden dürfen ECE-R75 geprüfte Reifen gleicher Breite und gleichen Durchmessers
(andere Reifengrößen sind möglich, siehe Angaben im Fahrzeugschein).
Für alle anderen Teile gilt, dass sie entweder Originalteile bzw. solche mit einer ABE sein
müssen oder von einem akkreditierten Prüfinstitut eingetragen werden müssen.
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